Förderung des Musik- und Theaterwesens im Westerwaldkreis durch Kreismittel im Haushaltsjahr 2023


Der Westerwaldkreis stellt auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Musik- und Theaterwesens zur Verfügung.

Wie in den Vorjahren können die Dachorganisationen der Westerwälder Musik- und Gesangvereine (Musikverbände und Chorverbände) Zuschüsse erhalten. Des Weiteren ist die Förderung der Jugendarbeit in Laien-Theaterensembles möglich.

Die Antragsvordrucke sowie die Richtlinien können bei der Kreisverwaltung in Montabaur (Frau Heike Kusber, Tel. 02602/124-514) oder der Verbandsgemeindeverwaltung in Selters (im Bürgerbüro, Tel. 02626/764-33 oder 764-34) angefordert werden. 

 

Die Anträge sind bis spätestens 31.05.2023 mit dem Kassenbericht 2022 bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur einzureichen.