Aufstellung des Bebauungsplans „K 77 / Lämmermengesfeld“
Beendigung des Bebauungsplanverfahrens nach § 215a Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung im Internet) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Ewighausen hatte am 14.12.2019 beschlossen, für den Bereich „K77 / Lämmermengesfeld“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren konnte bis zum 31.12.2021 nicht abgeschlossen werden. Das Baulandmobilisierungsgesetz, mit dem 2021 das Baugesetzbuch geändert wurde, sah für § 13b BauGB eine Wiedereinführung vor. Der Ortsgemeinderat Ewighausen hatte daher am 08.12.2022 erneut die Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich beschlossen, um die bauplanungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Erschließung und Bebauung dieses als Allgemeines Wohngebiet zu schaffen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 18. Juli 2023 § 13 b BauGB für mit
Unionsrecht unvereinbar erklärt, insbesondere da diese Bebauungspläne ohne Umweltprüfung aufgestellt wurden. Das Bebauungsplanverfahren wurde daher zunächst nicht fortgeführt.
Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2024 einen neuen § 215a BauGB eingeführt, der die Beendigung von Bebauungsplanverfahren für Bebauungspläne nach § 13 b BauGB in der bis 31.12.2023 geltenden Fassung ermöglicht.
Der Ortsgemeinderat Ewighausen hat in der Sitzung am 30.01.2024 beschlossen, das nach
§ 13b BauGB begonnene Bebauungsplanverfahren nach § 215a BauGB fortzusetzen. Vom Vorliegen wesentlicher Umweltauswirkungen wurde ausgegangen. Daher erfolgte eine Umweltprüfung, Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen.
Neben Flächen für den Vogelschutz (Flur 8, Flurstück 34) stellt die Gemeinde Flächen für naturschutzfachliche Maßnahmen (Flur 11, Flurstücke 5/2 und 6/2) zur Verfügung.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in der angefügten Karte dargestellt.
Aufgrund der Vorbefassung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange aus den bisherigen Bebauungsplanverfahren wird nunmehr unmittelbar die Beteiligung gem.§ 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 13.09.2024 bis einschließlich 16.10.2024 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ im Internet veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet eingestellt.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.
Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet liegen die vorgenannten Unterlagen in der Zeit vom 13.09.2024 bis einschließlich 16.10.2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, Zimmer 110, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es liegen umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Flora und Fauna/Artenschutz, Boden, Wasser, Klima, Luft, und Landschaft vor, sowie zu Emissionen, Energie, Entwässerung, Abwasserbeseitigung und Abfällen.
Soweit der Entwurf des Bebauungsplans auf DIN-Vorschriften Bezug nimmt, werden diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsicht bereitgehalten.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege übermittelt werden. Es besteht die Möglichkeit, als leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit Stellungnahmen unmittelbar oder postalisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters einzureichen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter: https://www.selters-ww.de/datenschutz/.
Ewighausen, 09.09.2024
Melanie Mathis
Ortsgemeindebürgermeisterin
- 2024.07.02 Planurkunde Offenlage 523-19
- 2024.07.02 Plan DIN A3 Offenlage 523-19
- 2024.07.02 Textteil Offenlage 523-19
- 221019_Mail_LBM_Sichtfeld
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