Symbolbild Natur

Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich „Pläthchen“

Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich „Pläthchen“

Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB

 

Der Ortsgemeinderat Freirachdorf hat beschlossen, für den Bereich „Pläthchen“ (nördlich an die Wohngebiete „Unterm Eichelchen“ und „Unterm Eichelchen 2 anschließend) einen Bebauungsplan aufzustellen, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung und Bebauung dieses Bereiches als Allgemeines Wohngebiet zu schaffen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Pläthchen“ soll das Flurstück 96/15 in Flur 6 in der Gemarkung Freirachdorf umfassen. Die Gesamtfläche beträgt ca. 1,13 ha. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der nachstehend abgedruckten Karte dargestellt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Hierzu hat die Ortsgemeinde Freirachdorf einen Bebauungsplanentwurf – bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen und der Begründung – erarbeiten lassen.

Der Entwurf des Bebauungsplans wird in der Zeit vom 27. September 2024 bis einschließlich 4. November 2024 im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann der Entwurf des Bebauungsplans in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 110, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr von jedermann eingesehen werden. Hierbei können Fragen zur Planung gestellt werden, und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Bis einschließlich 04. November 2024 können Stellungnahmen zur Planung elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters vorgebracht werden, über die der Ortsgemeinderat nachfolgend zu entscheiden hat.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Kartenausschnitt des geplanten Geltungsbereichs werden zusätzlich im Internet unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ eingestellt. Unter dem Text der Bekanntmachung im Internet können Sie auch den

Bebauungsplanentwurf einsehen und im PDF-Format herunterladen.

 

Freirachdorf, 16.09.2024

 

Hans-Peter Hebel                 
Ortsbürgermeister


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