Symbolbild Natur

Aufstellung eines Bebauungsplans „Photovoltaikanlage In den Erlen“ Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Schenkelberg hat in der Sitzung am 15. Februar 2024 beschlossen, einen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage In den Erlen“ aufzustellen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Flurbereich “In den Erlen“ geschaffen werden.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 27 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz ortsüblich bekannt gemacht.

Der geplante Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke 2/5, 3, 4 tw., 7/5 tw., 12 tw. und 15/4 tw., in Flur 11 in der Gemarkung Schenkelberg. Die Größe des geplanten Geltungsbereichs beträgt ca. 9,9 ha. Das Plangebiet liegt nördlich der Ortslage und grenzt an die westlich verlaufende L 292 und die nördlich verlaufende B8 an. Der geplante Geltungsbereich ist aus der angefügten Karte ersichtlich.

 

Schenkelberg, 14.11.2024

Egon Schenkelberg
Ortsbürgermeister


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