1. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans "Lebensmittel Vollsortimenter - Kleine Flürchen"
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Lebensmittel Vollsortimenter – Kleine Flürchen“ gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch als Satzung.
2. Informationen des Vorsitzenden zur Aufstellung des Bebauungsplan „Auf der Schütz“
Es wurde über den aktuellen Sachstand berichtet.
3. Beratung und Beschlussfassung über die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage "Burgstraße" (tlw.) in der Ortsgemeinde Herschbach
a)Grundsatzbeschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Erschließungsanlage „Burgstraße“ (tlw.) erstmalig und endgültig herzustellen.
b) Festsetzung des Erschließungsprogrammes
Der Gemeinderat beschließt, das Erschließungsprogramm wie folgt festzusetzen:
- Herstellung der Fahrbahn und Bürgersteige einschließlich der Straßenoberflächenentwässerung
- Herstellung der Straßenbeleuchtung
- Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen
- Bauplanungs- und Bauleitungskosten sowie andere Baunebenkosten
c) Ablösung des Erschließungsbeitrages bzw. Erhebung einer Vorausleistung
Für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage „Burgstraße“ (tlw.) werden Ablöseverträge mit den Grundstückseigentümern gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches und den Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Herschbach abgeschlossen.
Die Höhe des Ablösebetrages wird nach der Submission ermittelt und in einer der folgenden Sitzungen beschlossen.
Der Ablösebetrag kann in Raten gezahlt werden.
Nachfolgende Varianten werden im Ablösevertrag angeboten:
- Fälligkeit in 3 Raten, jeweils 1/3 des Gesamtbetrages, Höchstlaufzeit 6 Monate zinsfrei
- Zahlungen in Raten, Höchstlaufzeit 2 Jahre, Zinssatz 2 % über dem Basiszinssatz
- Zahlungen in Raten, Höchstlaufzeit 4 Jahre, Zinssatz 3 % über dem Basiszinssatz
- Zahlungen in Raten über die 4 Jahre hinaus, Zinssatz 3 % über dem Basiszinssatz und Eintragung einer Grundschuld / Zwangssicherungshypothek im Grundbuch
In den Fällen, in denen die Ablöseverträge nicht geschlossen werden, wird eine Vorausleistung in Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrages erhoben.
4. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Bauleistungen zur Herstellung der Erschließungsanlage "Burgstraße" (tlw.)
Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, das Vergabeverfahren für die Baumaßnahme durchzuführen und den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag im Benehmen mit den Beigeordneten an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
5. Beratung und Beschlussfassung über die 5. Teil-Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Selters
Der Gemeinderat nimmt den überarbeiteten Entwurf zur 5. Teil-Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Selters zur Kenntnis.
Unter der Voraussetzung – dass keine weiteren Änderungen mehr erfolgen, die die Ortsgemeinde betreffen könnten – erteilt die Ortsgemeinde Herschbach ihre Zustimmung zum endgültigen Beschluss über die 5. Teil-Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Selters.
6. Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplans "Bierberg
Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Bierberg“ wurde gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
7. Beratung und Beschlussfassung zu den Auswirkungen der Kindergartenbedarfsplanung
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Planungen für einen Anbau des Kindergartens von ca. 120 qm voranzutreiben und den Förderantrag zeitgerecht auf den Weg zu bringen. Die Verhandlungen mit der Kirche zum Erwerb der Grundstücke soll fortgesetzt werden.
Der Ortsbürgermeister soll gemeinsam mit der Verwaltung die Angebotsanfrage der erforderlichen Ingenieurleistungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie durchführen und im Benehmen mit den Beigeordneten den Auftrag erteilen.
Des Weiteren soll der Ortsbürgermeister die Verhandlungen mit der Kirche über den neuen Rahmenvertrag weiterführen.
8. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderungssatzung der Satzung der Ortsgemeinde Herschbach zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen
Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung der Ortsgemeinde Herschbach zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen in der vorgelegten Form.
9. Beratung und Beschlussfassung der Ortsgemeinde Herschbach über die Hebesatzsatzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern und der Hundesteuer ab dem Jahr 2025
Der Gemeinderat beschließt, keine Anhebung der Hebesätze zum Ausgleich der Mindereinnahmen vorzunehmen und beschließt daher die als Entwurf beigefügte Hebesatzsatzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern und der Hundesteuer ab dem 01.01.2025 für das Haushaltsjahr 2025.
10. Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2025 und das fortgeschriebene Investitionsprogramm 2026 - 2028 des Zweckverbands zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters
Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans 2025 des Zweckverbands zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters zu.
Das Investitionsprogramm 2026 – 2028 wird in der vorliegenden Form angenommen.
11. Verschiedenes
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Axel Spiekermann, informierte über allgemeine örtliche Themen.
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurden Grundstücksangelegenheiten besprochen.
Verbandsgemeindeverwaltung 56242 Selters