1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Andre Philippi verpflichtete die anwesenden Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
2. Ehrungen
Der Vorsitzende dankte den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern für die geleisteten treuen Dienste und überreichte eine Dankurkunde und ein Geschenk der Ortsgemeinde an
- Dirk Pfaffhausen
- Jens Griebling
Die ausgeschiedenen Ratsmitglieder Frank Dünschmann, Uwe Nink, Gabriele Kuhl und Christian Hormes konnten an der Sitzung nicht teilnehmen und erhalten die Dankurkunde insoweit nachgereicht.
Anschließend überreichte der Vorsitzende im Namen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz eine Ehrenurkunde an:
- Marco Egels für 20-jährige Tätigkeit als Ratsmitglied
- Horst Griebling für 25-jährige Tätigkeit als Ratsmitglied
3. Ernennung der Ortsbürgermeisters
Der geschäftsführende Erste Beigeordnete Thomas Tönges führte den Vorsitz.
Er fertigte die Ernennungsurkunde aus und ernannte unter Verlesen deren Textes den am 23.06.2024 per Stichwahl wiedergewählten Andre Philippi zum Ortsbürgermeister.
Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Amtseinführung.
4. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten sowie Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Die Wahl wurde vom Vorsitzenden, Ortsbürgermeister Andre Philippi - ohne Stimmrecht - geleitet.
Die Auszählung der Stimmen erfolgte durch den Vorsitzenden und die von ihm beauftragten Ratsmitglieder Felix Engel und Joana Kensch.
Gewählt wurden Thomas Tönges zum Ersten Beigeordneten, Moritz Aller und Sascha Neugebauer zu weiteren Beigeordneten.
Ortsbürgermeister Andre Phillipi ernannte unter Aushändigung der Ernennungsurkunden und Verlesen des Urkundentextes Thomas Tönges, Moritz Aller und Sascha Neugebauer.
Anschließend wurden die neu gewählten Beigeordneten Moritz Aller und Sascha Neugebauer durch Ortsbürgermeister Andre Phillipi vereidigt und in ihr Amt eingeführt.
Da Thomas Tönges wiedergewählt wurde, entfallen Vereidigung und Amtseinführung.
5. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung
Der Gemeinderat beschließt die Hauptsatzung.
Die Veröffentlichung der vollständigen Hauptsatzung erfolgt an gleicher Stelle.
6. Verschiedenes
Es wurden diverse Kita-Themen besprochen.
Verbandsgemeindeverwaltung Selters