Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der 2. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans zur Steuerung der Windenergienutzung in der Verbandsgemeinde Selters
Der Ortsgemeinderat beantragt, dass die Verbandsgemeinde bei der weiteren Flächennutzungsplanung zur Festsetzung von Sonderbauflächen für eine Windenergienutzung in der Gemarkung Sessenhausen die Landesregelungen zu Abstandsflächen von Windkraftanlagen (900 Meter zu Siedlungsflächen / 500 Meter zu Aussiedlerhöfen, Rotor-out-Regelung) für anwendbar erklärt.
Verbandsgemeindeverwaltung 56242 Selters