Bauleitplanung der Ortsgemeinde Maxsain

3. Änderung des Bebauungsplans „Heide“

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ortsgemeinderat Maxsain hat am 16.11.2022 beschlossen, ein Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Heide“ einzuleiten. Hierbei sollen die bestehenden Gewerbeflächen an der Heidestraße in Richtung Osten erweitert werden. Die westliche Grenze zum Mischgebiet, welches bereits bebaut ist, soll im Zuge des Bebauungsplans an die Bestandssituation angepasst werden. Für beide Nutzungen sollen die Festsetzungen angepasst werden.

Im nördlichen Planbereich sollen Flächen zur künftigen Ansiedlung einer aufgeständerten Photovoltaik Anlage rechtlich gesichert werden. Die gewonnene Energie soll in erster Linie direkt vor Ort genutzt werden, so dass ein wichtiger Beitrag zur dezentralen und lokalen Energieversorgung geleistet wird.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans „Heide“ umfasst die Flurstücke 50, 51, 53, 54 und 55/5 in Flur 5 der Gemarkung Maxsain und kann dem nachfolgend abgedruckten Plan entnommen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Hierzu hat die Ortsgemeinde Maxsain Bebauungsplanunterlagen – bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht sowie einem Fachbeitrag Artenschutz – erarbeiten lassen, die in der Zeit vom 20. Oktober 2023 bis einschließlich 20. November 2023, in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zentrale, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr von jedermann eingesehen werden können. Hierbei können Fragen zu der Planung gestellt werden und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ergänzend hierzu können bis einschließlich 20. November 2023 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters Stellungnahmen zu der Planung vorgebracht werden, über die der Ortsgemeinderat nachfolgend zu entscheiden hat.

Diese Bekanntmachung erfolgt zusätzlich im Internet unter der Adresse https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/. Unter dem Text der Bekanntmachung im Internet können Sie auch den Bebauungsplanentwurf einsehen und im PDF-Format herunterladen.

 

56244 Maxsain, den 06.10.2023

Andre Philippi, Ortsbürgermeister


01 Planurkunde

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02 Textfestsetzungen

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03 Begründung

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04 Umweltbericht

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05 Fachbeitrag Naturschutz und Artenschutzrechtliche Vorabschätzung

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