Der Stadtrat Selters hat in der Sitzung am 18.09.2023 eine 3. Änderung des Bebauungsplans „Rheinstraße/Bahnhofstraße“ im Regelverfahren beschlossen.
Den von der 3. Änderung betroffenen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Rheinstraße/Bahnhofstraße“ können Sie dem als Anlage abgedruckten Planausschnitt entnehmen.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans „Rheinstraße / Bahnhofstraße“ sollten die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte bauliche Entwicklung geschaffen und demgegenüber städtebauliche Fehlentwicklungen vermieden werden.
Im Geltungsbereich der 3. Änderung kommt es zu folgenden Änderungen gegenüber der 2. Änderung:
- Detaillierte Festsetzung des zukünftigen Fußgängerbrückenverlaufs
- Erweiterung des Plangebiets zur Rücknahme der Bestandsfestsetzung der Fußgängerbrücke
- Detailanpassungen zu Festsetzungen der Fassadenfarbe (keine Beschränkung, dass alle Seiten eines Gebäudes eine gleiche Farbe aufweisen müssen)
- Detailanpassungen zu Festsetzungen der Dachaufbauten (Ausnahme für Zwerchhäuser und Zwerchgiebel für Höhen von Dachaufbauten, gegenüber dem First des Hauptdachs)
- Detailanpassung zu Fotovoltaik auf Dächern (flächenbündige Anpassung nur auf geneigten Dächern)
- Detailanpassungen zu Festsetzungen von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Stärkung der vorgesehenen Hochstaudenfluren entlang des Bachs, Beschränkung auf heimische Arten)
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans wird die Umsetzung des Städtebaulichen Konzepts „Quartier Saynbachaue“ eingeleitet. Dieses verfolgt insbesondere das Ziel einer zeitgemäßen städtebaulichen Entwicklung und strebt eine sinnvolle Weiternutzung innerörtlicher Flächen im Sinne einer Innenentwicklung an. Dazu gehören auch die Verbesserung des Wohnungsangebots und die Schaffung von Arbeitsplätzen in zentraler Lage. In diesem Sinne gilt es, die vorgesehene städtebauliche Erneuerung und die damit einhergehenden Maßnahmen planungsrechtlich vorzubereiten und zu sichern.
Der Beschluss der Stadt Selters über eine 3. Änderung des Bebaungsplans „Rheinstraße/Bahnhofstraße“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 27 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz ortsüblich bekannt gemacht.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Kartenausschnitt des geplanten Geltungsbereichs werden zusätzlich im Internet unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ eingestellt.
Selters, 18.10.2023
Rolf Jung
Stadtbürgermeister
