Weidenhahn

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Aktuelles

Bekanntmachung des Ortsbürgermeisters

Baugrundstücke in Weidenhahn zu verkaufen - bitte bis zum 31.03.2023 Kaufinteresse anmelden

Die Ortsgemeinde Weidenhahn erschließt zurzeit das Neubaugebiet "Eichelgarten". Derzeit ist geplant, dass dieses Ende September 2023 fertig erschlossen ist.

Insgesamt wird es hier 25 Bauplätze in einer Größe von ca. 580 – 922 m², leichte Südhanglage, geben. Nachfolgend ist ein Plan angefügt, aus dem die Aufteilung der Grundstücke, sowie deren Größe hervorgeht. Die Grundstücke sind mit den Buchstaben A – Y bezeichnet.
Im Zuge der Erschließung wird ein Fußweg entlang der K 75 hergestellt, der ins Dorf führt. Eine weitere Zuwegung besteht über die Straße "Eichelgarten" auf der gegenüberliegenden Seite.
Das gesamte Gebiet wird mit Glasfaser der Telekom versorgt.

Abb. Neubaugebiet "Eichelgarten"


Der Verkaufspreis, voll erschlossen (d.h. inkl. Einmalbeiträge für Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung und komplette Herstellung der Verkehrsanlage inkl. Beleuchtung) beträgt 85,- €.
Mit dem Verkauf des Grundstücks wird ein Baugebot von insgesamt 6 Jahren vereinbart. Des Weiteren besteht für die Grundstücke ein Weiterveräußerungsverbot in unbebautem Zustand. Einzelvereinbarungen sind möglich.

Um ein Kaufinteresse zu bekunden bitten wir bis zum 31.03.2023 schriftlich (OG Weidenhahn, Hauptstraße 54, 56244 Weidenhahn) oder per Email (buergermeister@weidenhahn.de) um folgende Angaben:
- Name und Anschrift
- Erreichbarkeit telefonisch und per Email
- Anzahl der Haushaltsangehörigen (bei Kindern auch das Alter)
- Angabe von bis zu drei Grundstücken als Erst-/Zweit-/Drittwunsch

Nach dem 31.03.2023 entscheidet der Ortsgemeinderat Weidenhahn über die Vergabe der Baugrundstücke. Die Entscheidung wird sodann schriftlich den Interessenten mitgeteilt.
Nach Vergabe erfolgt eine notarielle Beurkundung über den Kauf einer noch zu vermessenden Teilfläche. Nach Fertigstellung der Erschließung und anschließender Vermessung kann die notarielle Auflassung (Eintragung im Grundbuch) erfolgen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand kann mit dem Bau eines Hauses Ende November 2023 begonnen werden.

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Homepage der Verbandsgemeinde Selters (https://www.selters-ww.de) und der Homepage der Ortsgemeinde Weidenhahn (https://www.weidenhahn.de) veröffentlicht. Hier kann zudem auch der Bebauungsplan eingesehen werden.

Für jegliche Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich: Telefon 0177/6998999 oder 02666/546, Mail: buergermeister@weidenhahn.de

Frank Eulberg, Ortsbürgermeister


Quellhinweis
Die hier dargestellten Inhalte
stammen aus dem Amts- und Mitteilungsblatt des
Wittich-Verlages (http://www.wittich.de),
welches sich in regelmäßigen Abständen
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Gremien

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Satzungen und Haushaltpläne

Hauptsatzung der Ortsgemeinde 

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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der OG Weidenhahn vom 04.07.2019

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Haushaltsplan 2023 der Ortsgemeinde

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Haushaltsplan 2022 für den Zweckverband Wald

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Haushaltsplan 2022 des KGZV Wölferlingen

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Friedhofssatzung (09.12.2011)

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Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren (09.12.2011)

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Satzung über die Erhebung von Hundesteuer (22.09.2016)

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Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen (29.08.1995)

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Wiederkehrende Beiträge

Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen (09.02.2023)

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Abrechnungsgebiet

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Begründung

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Verschonungs-satzung 

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Hebesätze

Hebesatzsatzung der Ortsgemeinde

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Erschließungsbeiträge

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (09.02.2023)

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Benutzungsordnungen

Nutzungsordnung für das Bürgerhaus (01.03.2016)

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