Rathaus der Verbandsgemeinde Selters
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MARIENRACHDORF

5. Änderung des Bebauungsplans „Schulstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung im Internet) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Marienrachdorf hat am 15.04.2025 beschlossen, eine 5. Änderung des Bebauungsplanes „Schulstraße“ einzuleiten. Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans „Schulstraße“ umfasst neben der Schulstraße insbesondere das seinerzeitige Neubaugebiet „Theodor-Heuss-Ring“. Die genaue Lage innerhalb der Gemarkung Marienrachdorf und kann dem abgedruckten Planausschnitt entnommen werden.

Mit der 5. Änderung des Bebauungsplans „Schulstraße“ sollen die Baugrenzen nördlich des Theodor-Heuss-Rings auf 5,00 m bzw. im Bereich der Grundschule auf 3,00 m zur straßenseitigen Grundstücksgrenze zurückgenommen werden. Ebenfalls soll im Bereich der „Flächen für den Gemeinbedarf“ (Grundschule und Sporthalle mit DGH) die Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,5 erhöht werden.

Da es sich vorliegend um eine „Maßnahme der Innenentwicklung“ handelt und auch die übrigen Voraussetzungen des § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) vorliegen, erfolgt die 5. Änderung des Bebauungsplans „Schulstraße“ im beschleunigten Verfahren und somit ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Im beschleunigten Verfahren wird vorliegend von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans „Schulstraße“ mit der Begründung wird in der Zeit vom 13. Februar 2026 bis einschließlich 16. März 2026 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ im Internet veröffentlicht. Es sind keine Erkenntnisse zu wichtigen Gründen bekannt, die eine längere Veröffentlichungsfrist begründen könnten. Weitere, umweltbezogene Informationen sind nicht verfügbar.

Parallel hierzu liegt der Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Schulstraße“ mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in dieser Zeit in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 108, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Wir weisen darauf hin, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Diese sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt werden – bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit, als leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit Stellungnahmen unmittelbar oder postalisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters einzureichen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan – durch den Ortsgemeinderat Marienrachdorf – unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen werden zusätzlich im Internet unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.

 

Marienrachdorf, den 12.02.2026                                                                              

Björn Schäfer
Ortsbürgermeister


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