Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung im Internet) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat hatte in öffentlicher Sitzung am 24.01.2023 den Aufstellungsbeschluss zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens „Päthchen“ gefasst. Das Plangebiet grenzt nördlich an die Wohngebiete „Unterm Eichelchen“ und „Unterm Eichelchen 2" an. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Pläthchen“ sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung und Bebauung dieses Bereiches als Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in der angefügten Karte dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 19.12.2025 bis einschließlich 23.01.2026 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bebauungsplaene im Internet veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet eingestellt.
Es liegen umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Gesundheit (Imissionen), Bevölkerung, Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Landschaftsbild vor.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege übermittelt werden. Es besteht die Möglichkeit, als leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit Stellungnahmen unmittelbar oder postalisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters einzureichen. Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen in der Zeit vom 19.12.2025 bis einschließlich 23.01.2026 in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, Zimmer 110, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Soweit der Entwurf des Bebauungsplans in den Festsetzungen auf DIN-Vorschriften Bezug nimmt, werden diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters zur Einsicht bereitgehalten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter: https://www.selters-ww.de/datenschutz.
Freirachdorf, 12.12.2025
Hans Peter Hebel
Ortsbürgermeister



