Rathaus der Verbandsgemeinde Selters
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EWIGHAUSEN

Aufstellung des Bebauungsplans „Kapelle Im Löh“

Der Ortsgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 04.09.2026 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Kapelle Im Löh“ einzuleiten.

Die Ortsgemeinde Ewighausen beabsichtigt im Bereich „Im Löh“ über einen privaten Investor eine Kapelle zu errichten. Durch ihre Lage im Außenbereich ist die Kapelle über einen Wirtschaftsweg erschlossen.

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst einen Teilbereich des Flurstücks 51, Flur 17, Gemarkung Ewighausen. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der nachstehend abgedruckten Karte dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung, dem Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 07.08.2026 bis einschließlich 07.09.2026 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bebauungsplaene im Internet veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet eingestellt.

Es liegen umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Mensch (Gesundheit, Erholung und Verkehr), Boden, Geologie und Fläche, Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser und Starkregenvorsorge), Klima und Luft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Kulturgüter und sonstiges Sachgut vor.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege übermittelt werden. Es besteht die Möglichkeit, als leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit Stellungnahmen unmittelbar oder postalisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters einzureichen. Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen in der Zeit vom 07.08.2026 bis einschließlich 07.09.2026 in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, Zimmer 110, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Soweit der Entwurf des Bebauungsplans in den Festsetzungen auf DIN-Vorschriften Bezug nimmt, werden diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters zur Einsicht bereitgehalten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter: https://www.selters-ww.de/datenschutz/.

 

Ewighausen, 31.07.2026                                                                                       
Melanie Mathis
Ortsbürgermeisterin



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