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Zweckverband

Entwurf des 2. Wirtschaftsplanes 2025 des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach

Der Entwurf des 2. Wirtschaftsplanes 2025 des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbachmit Anlagen wurde am 28.07.2025 den Verbandsmitgliedern zugeleitet. Den Einwohnern im Bereich des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach wird hiermit die Möglichkeit derEinsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit

 

                                                         vom 13. August 2025 bis 03. September 2025,


bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, 
Zimmer 105, und

 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 310

 gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung gegeben.

 

Vorschläge zum Entwurf des 2. Wirtschaftsplanes 2025 oder seinen Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch die Einwohner bei den oben genannten Stellen schriftlich eingereicht werden. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Satzung zum 2. Wirtschaftsplan über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.


Dierdorf, 29.07.2025
Zweckverband Abwassergruppe Holzbach

(Manuel Seiler)​​​​
Verbandsvorsteher


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