Rathaus der Verbandsgemeinde Selters
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Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windpark A3-Dierdorf-Sessenhausen 

Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windpark A3-Dierdorf-Sessenhausen zur Errichtung und zum Betrieb von neun Windenergieanlagen des Typs Enercon E175 EP5 in den Gemarkungen Giershofen, Brückrachdorf und Sessenhausen

Die Unterlagen werden in der Zeit vom 01.12.2025 bis zum 14.01.2026 bei den nachfolgenden Stellen während den genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt:

 

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Ansprechpartnerin: Kristina Wollschlag Kurfürstenstraße 12-14, 56068 Koblenz Telefon: 0261 120 2903

Die Auslegung erfolgt im Raum 1 in den Zeiten von

Montag von Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Hinweis: Das Dienstgebäude der SGD Nord ist vom 24.12.2025 bis einschließlich 04.01.2026 geschlossen.

 

Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf

Ansprechpartnerin: Frau Lied´l, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Tel: 02689 291 2105

Die Auslegung erfolgt im Raum 118, 1. OG in den Zeiten von

Montag - Mittwoch: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr

Hinweis: Das Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf ist vom 24.12.2025 bis einschließlich 28.12.2025 sowie vom 31.12.2025 bis einschließlich 04.01.2026 geschlossen.

 

Verbandsgemeindeverwaltung Selters

Ansprechpartner: Herr Müller, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters/Ww., Tel: 02626 764 28

Die Auslegung erfolgt im Raum 113 in den Zeiten von

Montag und Dienstag von 08:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch von 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag von 08:00 - 18:00 Uhr

Freitag von 08:00- 12:00 Uhr

Hinweis: Das Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Selters ist vom 24.12.2025 bis einschließlich 04.01.2026 geschlossen.

Die Unterlagen können nur während den üblichen Dienststunden und mit vorheriger Terminabstimmung eingesehen werden.

Die Antragsunterlagen können zusätzlich unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:

https://sgdnord-safe.rlp.de/s/KwZ7BMtYwbMTmQD

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem ersten Tag der öffentlichen Auslegung bis spätestens einen Monat nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist, demnach vom 01.12.2025 bis einschließlich 16.02.2026, schriftlich oder elektronisch bei den nachfolgenden Stellen erhoben werden:

oder der

 

Weitere Angaben können Sie dem nachstehend zum Download bereitgehaltenen Bekanntmachung der SGD Nord entnehmen.


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