Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2026 der Ortsgemeinde Rückeroth liegt, gemäß § 97 I GemO, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Mangel (Tel. 02626/764-410) in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters während der Besucherzeiten zur Einsichtnahme für die Einwohner/innen aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen vom 27.03.2026 bis 09.04.2026 ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters durch die Einwohner/innen schriftlich einzureichen.
Rückeroth, den 20.03.2026
Bodo Weinmann
Ortsbürgermeister



