Symbolbild Natur

SCHENKELBERG

Aufstellung eines Bebauungsplans „Photovoltaikanlage In den Erlen“

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Ortsgemeinderat Schenkelberg hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2024 beschlossen, einen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage In den Erlen“ aufzustellen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Flurbereich “In den Erlen“ geschaffen werden. Der geplante Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke 2/5, 3, 4 tw., 6/3 tw., 7/5 tw., 12 tw. und 15/4 tw. in Flur 11 in der Gemarkung Schenkelberg. Die Größe des geplanten Geltungsbereichs beträgt ca. 9,6 ha. Das Plangebiet liegt nördlich der Ortslage Schenkelberg und grenzt an die westlich verlaufende L 292 und die nördlich verlaufende B8 an.

Der geplante Geltungsbereich ist aus der angefügten Karte ersichtlich.


Karte Bauleitplanung


Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne dieser Vorschrift.

Hierzu hat die Ortsgemeinde Schenkelberg einen Bebauungsplanentwurf – bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen und der Begründung –  erarbeiten lassen.

Der Entwurf des Bebauungsplans, der Umweltbericht und naturschutzfachliche Unterlagen werden in der Zeit vom 27. Juni 2025 bis einschließlich 28. Juli 2025 im Internet veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann der Entwurf des Bebauungsplans in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 110, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr von jedermann eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Bis einschließlich 28. Juli 2025 können Stellungnahmen zur Planung elektronisch an bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt, oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, vorgebracht werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Kartenausschnitt des geplanten Geltungsbereichs werden zusätzlich im Internet unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ eingestellt. Unter dem Text der Bekanntmachung im Internet können Sie auch den

Bebauungsplanentwurf einsehen und im PDF-Format herunterladen.

Schenkelberg, 20.06.2025                                                                                                             

 

Egon Schenkelberg
Ortsbürgermeister


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