- Isolierte Positivplanung zur Freigabe von Flächen für eine Windenergienutzung in der Gemarkung Wölferlingen
- Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 beschlossen, den sachlichen Teil-Flächennutzungsplan zur Steuerung der Windenergienutzung zu ändern, unter anderem mit dem Ziel, Potenzialflächen in der Gemarkung Wölferlingen für eine Windenergienutzung freizugeben.
Der rechtskräftige sachliche Teil-Flächennutzungsplan zur Steuerung der Windenergienutzung stellt ca. 204 Hektar als Sondergebietsflächen Windenergienutzung im Bereich des „Hartenfelser Kopfes“ (ca. 175 Hektar) sowie in der Gemarkung Sessenhausen (ca. 31 Hektar) dar und sperrt im Gegenzug das übrige Gebiet (ca. 11.000 Hektar) in der Verbandsgemeinde Selters für eine Windenergienutzung. Im Hinblick auf die geänderten energiepolitischen sowie rechtlichen Vorgaben hat die Verbandsgemeinde 2023 eine neue Standortuntersuchung des gesamten Verbandsgemeindegebietes hinsichtlich der Möglichkeit zur Schaffung von weiteren Flächen zur Windenergienutzung erarbeiten lassen. Hierbei wurden 13 Potenzialflächen in der Verbandsgemeinde Selters ermittelt, u. a. nördlich der Ortslage Wölferlingen, an die Gemarkungen Freilingen (VG Selters), Dreifelden, Linden und Lochum (VG Hachenburg) sowie Rothenhain und Bellingen (VG Westerburg) angrenzend.
In den nordöstlich von Wölferlingen angrenzenden Gemarkungen Rothenhain, Bellingen und Langenhahn (in der VG Westerburg) wird bereits seit einiger Zeit die Errichtung von Windenergieanlagen geplant; 2024 wurde ein konkretes Genehmigungsverfahren für bis zu 9 Windenergieanlagen eingeleitet.
Durch eine Freigabe weiterer Flächen für eine Windenergienutzung in der Gemarkung Wölferlingen würde weiterhin eine räumliche Konzentration der Windenergienutzung auf wenige Standorte in der Verbandsgemeinde Selters mit untereinander großen Abständen aufrechterhalten. Zudem befinden sich die geplanten Sondergebietsflächen in Wölferlingen am Rand der Verbandsgemeinde, ebenso wie die bestehenden Windenergieflächen am Hartenfelser Kopf sowie in Sessenhausen und stehen auch im Zusammenhang mit Windenergieprojekten in den jeweiligen Nachbar-Verbandsgemeinden. Durch diese 3. isolierte Positivplanung würden daher weiterhin die Grundzüge der bisherigen Planung erhalten.
Auf der Grundlage zwischenzeitlich konkretisierter Voruntersuchungen sollen nun ca. 59 Hektar – bestehend aus drei Teilflächen südlich der Gemarkungsgrenzen Dreifelden, Linden und Lochum bzw. westlich der Gemarkungsgrenzen Rothenhain und Bellingen – einer Nutzung durch die Windenergie zugeführt werden. Der Verbandsgemeinderat hat daher in seiner Sitzung am 09.12.2025 dem Entwurf zur 3. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans zugestimmt und die Unterlagen für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren freigegeben.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne dieser Vorschrift.
Zu diesem Zweck können die nachstehend aufgeführten Unterlagen in der Zeit vom 15. Januar 2026 bis einschließlich 20. Februar 2026 in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 113, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr von jedermann eingesehen und Fragen hierzu gestellt werden:
- Entwurf der 3. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Windenergienutzung im Bereich Wölferlingen (Plan- und Textteil sowie erste Teile des Umweltberichts)
- Ermittlung der Potenzialflächen für eine Windenergienutzung in der VG Selters aus 2023.
Stellungnahmen hierzu können bis einschließlich 20. Februar 2026 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters vorgebracht werden.
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/. Unter dem Text dieser Bekanntmachung im Internet können Sie auch die vorstehend aufgeführten, derzeitigen Verfahrensunterlagen in der Zeit vom 15. Januar 2026 bis einschließlich 20. Februar 2026 einsehen und herunterladen.
Selters, 09.01.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Selters
Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen




