Aufstellung des Bebauungsplans „Kapelle Im Löh“
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat Ewighausen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 04.09.2025 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Kapelle Im Löh“ einzuleiten.
Die Ortsgemeinde Ewighausen beabsichtigt im Bereich „Im Löh“ über einen privaten Investor eine Kapelle zu errichten. Durch ihre Lage im Außenbereich ist die Kapelle über einen Wirtschaftsweg erschlossen.
Der Geltungsbereich der Aufstellung des Bebauungsplans „Kapelle Im Löh“ umfasst einen Teilbereich des Flurstücks 51, Flur 17, Gemarkung Ewighausen. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der nachstehend abgedruckten Karte dargestellt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Hierzu hat die Ortsgemeinde Ewighausen Bebauungsplanunterlagen – bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen und der Begründung sowie dem Umweltbericht – erarbeiten lassen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans „Kapelle Im Löh“ bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung und Umweltbericht in der Zeit von 20.02.2026 bis einschließlich 23.03.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 108, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt und kann von jedermann eingesehen werden. Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung. Unter dem Text der Bekanntmachung im Internet können Sie auch den Bebauungsplanentwurf einsehen und im PDF-Format herunterladen.
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauleitplanung@selters-ww.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen zu der Planung auch schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ewighausen, den 09.02.2026
(DS) Melanie Mathis
Ortsbürgermeisterin




