Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Ewighausen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 04.09.2025 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Kapelle Im Löh“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der Aufstellung des Bebauungsplans „Kapelle Im Löh“ umfasst einen Teilbereich des Flurstücks 51, Flur 17, Gemarkung Ewighausen. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der nachstehend abgedruckten Karte dargestellt.
Lageplan:

Im Rahmen des Verfahrens wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 27 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz ortsüblich bekannt gemacht.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Kartenausschnitt des geplanten Geltungsbereichs werden zusätzlich im Internet unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ eingestellt.
Ewighausen, den 22.10.2025
(DS) Melanie Mathis
Ortsbürgermeisterin



