Aufgrund § 172 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, hat der Stadtrat Selters in der Sitzung am 30.06.2025 die Aufstellung einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB beschlossen.
Ziel der Erhaltungssatzung ist die Erhaltung des besonderen Ortsbildes mit seinen identitätsstiftenden Gebäuden im Innenstadtbereich von Selters.
Im vorläufigen Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Innenstadt Selters“ liegen u.a. – ganz oder teilweise - Anlieger von Pappelweg, Karlstraße, Hochstraße, Am Bahndamm, Nordstraße, Bergstraße, Bahnhofstraße, Luisenstraße, Mühlenweg, Am Saynbach, Rheinstraße, Neustraße, Hintergasse, Heidestraße, Gartenstraße, Jahnstraße, Waldstraße, Alter Weiher, Bleichgasse, Kirchstraße, Amtsstraße, Hahnweg, Saynstraße und Wachtweg.
Der geplante vorläufige Geltungsbereich der Erhaltungssatzung ist aus der angefügten Karte ersichtlich.

Die Bekanntmachung sowie die Karte mit dem vorläufigen Geltungsbereich wird zusätzlich unter https://www.selters-ww.de/ auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters im Internet veröffentlicht.
Selters, 17.10.2025
Rolf Jung
Stadtbürgermeister



