Wohnraumförderung: Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Haushalten bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum verschiedene Förderangebote an. Dabei unterstützt das Land Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind. Die Förderung unterstützt insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen des Baus oder Erwerbs von neuem oder bereits bestehendem Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.

    Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Form von zinsverbilligten ISB-Darlehen (Grunddarlehen und Zusatzdarlehen) und Tilgungszuschüssen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie hier:

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Grundsätzlich sind Nachweise über das Einkommen des zu fördernden Haushalts erforderlich.

    Weitere Informationen zu den jeweils erforderlichen Nachweisen und Unterlagen finden Sie bei den Antragsvordrucken der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unter der Rubrik Förderfahrplan.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Bearbeitung des Förderantrags ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrages zu entrichten. Dieses beträgt mindestens 250 Euro.

    Der Anspruch auf das Bearbeitungsentgelt entsteht mit der Bearbeitung des Darlehensantrages. Das Entgelt wird in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Bau- bzw. Modernisierungsmaßnahme zu stellen.

    Bitte beachten Sie, dass bei einem Erwerb ein Förderantrag innerhalb von zwei Monaten nach Kaufvertragsabschluss gestellt werden muss.

  • Rechtsgrundlage

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