Ausstellen einer Eheurkunde beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben.

    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und davor, die Geburtsnamen der Ehegatten von der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung.

    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde
    • beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegatten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund von Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine aktualisierte Eheurkunde ausgestellt werden.

  • Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen: 

    • Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
      • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
      • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
      • Sie sind die Eltern einer der Ehegatten.
      • Sie sind Kind der Ehegatten.
    • Nahe Verwandte, wie Geschwister oder Enkelkinder, sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug können eine Urkunde nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden lassen.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Eheurkunde Ausstellung
    • Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält:
      • die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor
      • Geburtsname vor der Ehe
      • Ort und Tag der Geburt der Ehepartner
      • Ort und Tag der Eheschließung
      • gegebenenfalls Folgebeurkundung über Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod, Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung
    • zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde
    • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus

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Zuständige Mitarbeitende

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