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Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird von Gemeinden und Städten erhoben. Aufgrund des Gewerbesteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung und des vom Finanzamt ermittelten Steuermessbetrages wird die Gewerbesteuer nach Ertrag für die angegebenen Erhebungszeiträume sowie nach der dort vorgenommenen Berechnung festgesetzt, und mit einem vom Stadt- bzw. Gemeinderat im Rahmen der Haushaltssatzung beschlossenen Hebesatz multipliziert. Hieraus ergibt sich die zu zahlende Gewerbesteuer. Dabei wird für natürliche Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 Euro gewährt.

Die Steuer ist grundsätzlich in vier Raten abzuführen, welche terminlich festgelegt sind. Die Vorausleistungen sind jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. eines Jahres fällig. Ausnahmen gibt es bei Kleinbeträgen, die in zwei Raten oder in einem Gesamtbetrag zu begleichen sind. Nachzahlungen sind spätestens vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids zu begleichen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte ihrem Steuerbescheid.

Hebesätze Gewerbesteuer


20242025
Selters380
380
Herschbach380
380
Maxsain380
380
Marienrachdorf380
380
Hartenfels380
380
Freilingen380
380
Weidenhahn400
400
Schenkelberg380
380
Freirachdorf380
380
Sessenhausen400400
Wölferlingen380
380
Vielbach380
380
Nordhofen380
380
Rückeroth380
380
Quirnbach380
380
Goddert380
380
Ellenhausen380
380
Steinen380
380
Krümmel380
380
Ewighausen380
380
Maroth380
380
Durchschnitt382382

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