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Grundsteuer B

Grundsteuer B

Die Grundsteuer B (baulich) wird für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude von den Gemeinden und Städten erhoben. Sie erhalten bei einem An- oder Verkauf bzw. einer sonstigen Änderung ihres Grundbesitzes einen Steuerbescheid. Dieser Bescheid ist auch gültig für Folgejahre bis zum Erhalt eines neuen Steuerbescheides.

Die Steuer ist grundsätzlich in vier Raten abzuführen, welche terminlich festgelegt sind. Die Teilbeträge sind jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. eines Jahres fällig. Ausnahmen gibt es bei Kleinbeträgen, die in zwei Raten oder in einem Gesamtbetrag zu begleichen sind. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte ihrem Steuerbescheid.

Hebesätze Grundsteuer B


20242025
Selters465
465
Herschbach465
465
Maxsain465
465
Marienrachdorf465
465
Hartenfels465
465
Freilingen465
465
Weidenhahn565
565
Schenkelberg465
465
Freirachdorf465
465
Sessenhausen565
565
Wölferlingen465
465
Vielbach440
465
Nordhofen465
465
Rückeroth465
465
Quirnbach465
465
Goddert465
465
Ellenhausen465
465
Steinen465
465
Krümmel465
465
Ewighausen465
465
Maroth465
465
Durchschnitt472475

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