1. Feststellung der Dringlichkeit
Der Gemeinderat stellte die Dringlichkeit gem. § 34 Abs. 3, Satz 3 GemO, fest.
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurden Vertragsangelegenheiten besprochen.
Verbandsgemeindeverwaltung 56242 Selters
1. Feststellung der Dringlichkeit
Der Gemeinderat stellte die Dringlichkeit gem. § 34 Abs. 3, Satz 3 GemO, fest.
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurden Vertragsangelegenheiten besprochen.
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