Symbolbild Natur

Unterrichtung über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Selters am 24.06.2025

1. Besichtigung Dreifachsporthalle

Bei der Besichtigung wurde über den aktuellen Stand der Sanierungsmaßnahmen informiert.

 

2. Besichtigung Grundschule

Bei der Besichtigung wurde über den aktuellen Zustand des Schulgebäudes informiert.

 

3. Neubau/Sanierung der Grundschule Selters

Der VG-Rat wurde darüber informiert, dass neben der Fortschreibung der geschätzten Sanierungs-/Baukosten ebenfalls umfassende Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit durch Fachbüros erarbeitet werden.

 

4. Neubau/Sanierung Rathaus

Informiert wurde über eine fachtechnische Kostenschätzung über eine energetische Sanierung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes sowie eines Neubaus.

 

5. Beratung und Beschlussfassung über den Elternanteil an den Verpflegungskosten in den Grundschulen sowie dem Kinderhort der Verbandsgemeinde Selters / Satzungsänderung

Der Verbandsgemeinderat beschließt,

a) die Elternbeiträge an den Verpflegungskosten in den Grundschulen sowie dem Kinderhort bis auf Weiteres auf den amtlichen Sachbezugswert der Sozialversicherungsentgeltverordnung anzuheben. Dieser beträgt derzeit 4,40 € pro Mittagessen.

b) die neue Satzung zur Erhebung des Elternanteiles an den Verpflegungskosten in den Grundschulen sowie dem Kinderhort der Verbandsgemeinde Selters.

 

6. Beratung und Beschlussfassung über die Elternbeiträge für die Betreuenden Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Selters / Satzungsänderung

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Elternbeiträge für die Betreuung an den Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Selters wie folgt festzusetzen:

- Betreuungszeit von mehr als 12 Stunden:                            30,00 €/ Monat

- Betreuungszeit von 8 bis 12 Stunden                                    20,00 €/ Monat

- Betreuungszeit von weniger als 8 Stunden                          10,00 €/ Monat

Die Satzung ist in § 4 Abs. 5 entsprechend anzupassen.


7. Beratung und Beschlussfassung über eine Richtlinie zur "Förderung der medizinischen Versorgung in der Verbandsgemeinde Selters"

Der Verbandsgemeinderat beschließt, der „Richtlinie zur Förderung der medizinischen Versorgung in der Verbandsgemeinde Selters“ in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.

Die Richtlinie tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Förderanträge können rückwirkend für Maßnahmen gestellt werden, die ab dem 01.06.2025 begonnen wurden.

 

8. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung einer Sonderumlage zur Förderung der medizinischen Versorgung in der Verbandsgemeinde Selters

Der Verbandsgemeinderat beschließt, zur Umsetzung der Förderrichtlinie „Medizinische Versorgung in der Verbandsgemeinde Selters“ eine zweckgebundene Sonderumlage mit dem Titel „Medizinische Versorgung in der Verbandsgemeinde Selters“ in Höhe von 300.000 Euro zu erheben.

Die Umlage wird gemäß nachfolgendem Schlüssel für das jeweilige Haushaltsjahr festgesetzt:

•           50 % nach Einwohnern mit Hauptwohnsitz zum Stand 30.06. des Vorjahres

•           50 % nach Steuerkraftmesszahl des Vorjahres

Die Mittel werden einer Sonderrücklage zugeführt. Auszahlungen aus der Rücklage erfolgen nach Maßgabe der Förderrichtlinie und werden im Rahmen der Haushaltsführung wieder ausgeglichen.

Die Erhebung der Sonderumlage steht unter dem Vorbehalt einer Zustimmung der verbandsangehörigen Gemeinden.

 

9. Beratung und Beschlussfassung zur Beschaffung eines Einsatzleitwagens für die Feuerwehr Herschbach

Der Verbandsgemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag zur Lieferung eines Einsatzleitwagens für die örtliche Einheit Herschbach nach erfolgter Ausschreibung, im Benehmen mit den Beigeordneten, an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.

 

10. Beratung und Beschlussfassung zur Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges / Einsatzleitwagens für die Feuerwehr Freilingen

Der Verbandsgemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag zur Lieferung eines Mannschaftstransportfahrzeuges auf einem Allrad-Fahrgestell und ausgestattet mit einem Funktisch für die örtliche Einheit Freilingen nach erfolgter Ausschreibung, im Benehmen mit den Beigeordneten, an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.

 

11. Beratung und Beschlussfassung zur Ersatzbeschaffung von Atemschutzmasken und Lungenautomaten

Der Verbandsgemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag zur Lieferung von Atemschutzmasken und Lungenautomaten nach erfolgter Ausschreibung, im Benehmen mit den Beigeordneten, an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.

 

12. Wahl von Ersatzpersonen in den Werkausschuss

In den Werkausschuss wurden folgende Personen gewählt:

  • Herr Matthias Hombach als Beschäftigtenvertreter und
  • Herr Andreas Kaul als dessen Stellvertreter

sowie

  • Herr Gerd Freund als Beschäftigtenvertreter und
  • Herr Dennis Borchardt als Stellvertreter


13. Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans zur Steuerung der Windenergienutzung

(endgültige Entscheidung)

a) Der Verbandsgemeinderat beschließt über die während der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen auf der Grundlage und in Anerkennung der als Anlagen beigefügten Gegenüberstellungen (Synopsen) des Ingenieurbüros WSW (Stand: 08.05.2025). 

b) Der Verbandsgemeinderat nimmt die als Anlagen beigefügte Begründung sowie den Umweltbericht (jeweils Stand Mai 2025) billigend zur Kenntnis.

c) Die 2. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans zur Steuerung der Windenergienutzung wird unter Einbeziehung der vorstehenden Beschlüsse festgestellt.

d) Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die Genehmigung der 2. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans zur Steuerung der Windenergienutzung zu beantragen und die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

 

14. Beratung und Beschlussfassung über die 5. Teil-Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Selters hinsichtlich gewerblicher Bauflächen und Sonderbauflächen

(Endgültige Entscheidung)

a) Der Verbandsgemeinderat beschließt über die während der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen auf der Grundlage und in Anerkennung der als Anlagen beigefügten Gegenüberstellungen (Synopsen) des Ingenieurbüros Freiraumplanung Diefenthal (jeweils Stand: April 2025). 

b) Der Verbandsgemeinderat nimmt die als Anlagen beigefügte Begründung sowie den Umweltbericht (jeweils Stand 02.04.2025) billigend zur Kenntnis.

c) Die 5. Teil-Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird unter Einbeziehung der vorstehenden Beschlüsse festgestellt.

d) Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die Genehmigung der 5. Teil-Fortschreibung des Flächennutzungsplans zu beantragen und die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

 

15. Unterrichtung über Ausschussentscheidungen

A) Auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses des Werkausschusses vom 03.06.2025 wurden folgende Auftragsvergaben durchgeführt:

I.

Informationen des Bürgermeisters zur Ausführung von Ermächtigungsbeschlüssen;

Vergabe von Ingenieurleistungen zur Erschließung des Neubaugebietes „Pläthchen“ in der Ortsgemeinde Freirachdorf

Auf Grundlage der Ermächtigung des Werkausschusses wurde folgender Auftrag an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter, die Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH, Westerburg, erteilt:

Zur Erschließung des geplanten Neubaugebietes „Pläthchen“ wurde für die Ingenieurleistungen gemeinsam mit der Ortsgemeinde Freirachdorf das Vergabeverfahren gem. § 50 UVgO durchgeführt und mit Vertragsabschluss zum 24.03.2025 abgeschlossen.

II.

Informationen des Bürgermeisters zur Ausführung von Ermächtigungsbeschlüssen;

Auftragsvergabe zur erstmaligen Herstellung der Wasserversorgungseinrichtungen im Neubaugebiet "Auf dem Herzenberg" in der Ortsgemeinde Marienhausen

Auf Grundlage der Ermächtigung des Werkausschusses vom 26.11.2025 erfolgt folgende Auftragsvergabe durch Bürgermeister Oliver Götsch, im Benehmen mit den Beigeordneten:

Der Auftrag für die erstmalige Herstellung der Wasserversorgungseinrichtungen im Neubaugebiet „Auf dem Herzenberg“ in der Ortsgemeinde Marienhausen wird an den gesamtwirtschaftlich günstigsten Bieter, Firma Wilhelm Triesch GmbH & Co.KG, In der Struth 6, 65620 Waldbrunn, erteilt.

 

B) Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 03.06.2025 folgende abschließenden Beschlüsse gefasst:

I.

Beratung und Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Durchführung des Vergabeverfahrens und Beauftragung der Ingenieurleistungen zur Erneuerung der Wasserversorgungsleitungen und der Teilkanalisation in der Nordstraße und Schulstraße der Ortsgemeinde Freirachdorf

Der Werkausschuss beschließt das Vergabeverfahren für die Ingenieurleistungen zur Planung der Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen in der „Nordstraße“ und in der „Schulstraße“ in Freirachdorf gemeinsam mit dem Straßenbaulastträger durchzuführen. Gleichzeitig wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag nach Abschluss des Vergabeverfahrens an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

II.

Beratung und Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Durchführung des Vergabeverfahrens und Beauftragung der Ingenieurleistungen zur Erneuerung/Renovierung der Wasserversorgungsleitungen und der Teilkanalisation in der Heinrich-te-Poel-Straße der Ortsgemeinde Herschbach

Der Werkausschuss beschließt die erforderlichen Vergabeverfahren für die Ingenieurleistungen zur Ertüchtigung der Ver- und Entsorgungsleitungen in der „Heinrich-te-Poel-Straße“ in Herschbach durchzuführen. Gleichzeitig wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag nach Abschluss des Vergabeverfahrens an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.


C) Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 folgenden abschließenden Beschluss gefasst:

Beratung und Beschlussfassung über eine Auftragsvergabe zur EDV-Ausstattung

Der Hauptausschuss beschließt die Einführung von Sophos MDR/XDR als neue Sicherheitslösung ab Ablauf der bestehenden Lizenz im September 2025. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verträge abzuschließen und die Umsetzung rechtzeitig einzuleiten.

 

16. Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.

 

17. Verschiedenes / Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

Der Vorsitzende, Bürgermeister Oliver Götsch, informierte über eine Bewilligung des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz wie folgt:

  • Für die pauschale Förderung des Brandschutzes erhält die

Verbandsgemeinde Selters für die Jahre 2025 und 2026 je                       93.954,17 Euro

 

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurden Personalangelegenheiten behandelt.

 

 

Verbandsgemeindeverwaltung Selters


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