Nach Mitteilung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als zuständiger Bauaufsichtsbehörde dürfen ab dem 01. Juni 2026 Bauanträge ausschließlich in digitaler Form eingereicht werden.
Die digitale Einreichung erfolgt über das Portal – Digitale Baugenehmigung Westerwaldkreis – unter https://rp.digitalebaugenehmigung.de/lk-westerwaldkreis/
Papiergebundene Bauanträge können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr angenommen werden.
Selters, den 19.05.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Selters
Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
VERWALTUNG



