Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 der Verbandsgemeinde Selters liegt, gemäß § 97 I GemO, während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters zur Einsichtnahme für die Einwohner/innen aus.
Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen vom 24.04.2026 bis 08.05.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters durch die Einwohner/innen schriftlich einzureichen.
Selters, den 23.04.2026
Verbandsgemeinde Selters/WW.
Oliver Götsch
Bürgermeister



