Rathaus der Verbandsgemeinde Selters
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Steg zum Postweiher in Freilingen

FORST

Zweckverband Wald

Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters 
(gilt für die Stadt Selters und alle verbandsangehörigen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Selters)

Entwurf der Haushaltssatzung 2027

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2027, des Zweckverbandes zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters, liegt, gemäß § 97 Abs. 1 GemO, in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Mangel (Tel.: 02626/764-410), zur Einsichtnahme für die Einwohner/innen der Mitgliedsgemeinden Selters, Herschbach, Maxsain, Marienrachdorf, Hartenfels, Freilingen, Weidenhahn, Schenkelberg, Freirachdorf, Sessenhausen, Wölferlingen, Vielbach, Nordhofen, Rückeroth, Quirnbach, Goddert, Ellenhausen, Steinen, Krümmel, Ewighausen und Maroth aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen vom 30.10.2026 bis 12.11.2026 ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters durch die Einwohner/innen schriftlich einzureichen.

Selters, den 26.10.2026

Burkhard Kuhn
Verbandsvorsteher


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