Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Marienrachdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15.04.2025 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Schulstraße“ beschlossen.
Mit der 5. Änderung des Bebauungsplans „Schulstraße“ sollen die Baugrenzen nördlich des Theodor-Heuss-Rings auf 5,00 m bzw. im Bereich der Grundschule auf 3,00 m zur straßenseitigen Grundstücksgrenze zurückgenommen werden. Ebenfalls soll im Bereich der „Flächen für den Gemeinbedarf“ (Grundschule und Sporthalle mit DGH) die Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,5 erhöht werden
Die 5. Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, erfolgen.
Der geplante Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans „Schulstraße“ umfasst im Wesentlichen die Flurstücke Fl. 13 Flurst. 38/3, Fl. 13 Flurst. 39/2, Fl. 13 Flurst. 55/3 in der Gemarkung Marienrachdorf, diese grenzen an die Straße „Waldstraße, Hauptstraße, Hochstraße und Obstwiese“ an.
Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der nachstehend abgedruckten Karte dargestellt.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 27 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz ortsüblich bekannt gemacht.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Kartenausschnitt des geplanten Geltungsbereichs werden zusätzlich im Internet unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung eingestellt.
Marienrachdorf, den 05. Juni 2025
(DS) Björn Schäfer
Ortsbürgermeister