1. Änderung des Bebauungsplans „Lebensmittel Vollsortimenter – Kleine Flürchen“
im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung im Internet) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bebauungsplan „Lebensmittel Vollsortimenter – Kleine Flürchen“ ist seit dem 19.12.2024 rechtskräftig. Der Ortsgemeinderat Herschbach hat am 23.06.2025 beschlossen, ein Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Lebensmittel Vollsortimenter – Kleine Flürchen“ einzuleiten. Diese 1. Änderung ist vorliegend erforderlich, da
- anstelle der ursprünglich vorgesehenen Ausführung eines Kreisverkehrsplatzes – eine private Erschließungszufahrt in Verbindung mit einer Lichtsignalgesteuerten Fußgängerquerung an der Wiedstraße vorgesehen werden soll.
- die Festsetzung zu Gründächern entfallen soll, da die Herstellung eines Gründaches in Verbindung mit einer nach Landesrecht vorgeschriebenen Photovoltaikanlage nur mit erheblichem Mehraufwand zu realisieren wäre.
Da durch diese geplanten Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Lebensmittel Vollsortimenter – Kleine Flürchen“ umfasst 2 räumlich getrennte Teilbereiche mit insgesamt ca. 45.330 m². Der Teilbereich A umfasst Teilflächen der Flurstück 4 und 5 in Flur 22 sowie Teilflächen der Flurstücke 4 und 11 in Flur 59 – alle in der Gemarkung Herschbach gelegen; hier sind die Errichtung des Lebensmittel-Marktes, landespflegerische sowie wasserwirtschaftliche Maßnahmen vorgesehen. Der Teilbereich B umfasst das Flurstück 51 in Flur 24 der Gemarkung Herschbach; hier sind weitere landespflegerische Maßnahmen vorgesehen. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der nachstehend abgedruckten Übersichtskarte dargestellt.

Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit (nach § 3 Absatz 1) und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Absatz 1) abgesehen. Zudem sind eine Umweltprüfung, ein Umweltbericht sowie die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, nicht erforderlich; dennoch wurde vorliegend der bestehende Umweltbericht (Büro für ökologische Fachplanungen, BöFa aus Heuchelheim im Dezember 2024) freiwillig aktualisiert (BöFa August 2025).
Die Unterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Lebensmittel Vollsortimenter – Kleine Flürchen“, bestehend aus der Planzeichnung und den Textfestsetzungen, der Begründung und dem aktualisierten Umweltbericht, einschließlich Bestandskarte und Maßnahmenkarte, werden in der Zeit vom 30. Oktober 2025 bis einschließlich 01. Dezember 2025 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bebauungsplaene/ im Internet veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist an der vorgenannten Stelle zusätzlich im Internet eingestellt. Da die vorgesehenen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, bestehen auch keine wichtigen Gründe, die eine längere Beteiligungsfrist erfordern würden.
Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, insbesondere postalisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vorgenannten Unterlagen in der Zeit vom 30. Oktober 2025 bis einschließlich 01. Dezember 2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, Zimmer 113, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter: https://www.selters-ww.de/datenschutz/.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.
56249 Herschbach, den 23.10.2025
Axel Spiekermann, Ortsbürgermeister



