Rathaus der Verbandsgemeinde Selters
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HERSCHBACH

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Sonnenberg II“

Erneute – verkürzte – Veröffentlichung im Internet (zusätzlich auch erneute – verkürzte – Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Herschbach hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 beschlossen, ein Verfahren zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Sonnenberg II“ einzuleiten. Gegenüber dem seit 2022 rechtskräftigen Bebauungsplan sollen künftig anstatt einem Gewerbe-/Industriebetrieb mehrere Firmen innerhalb des Plangebietes angesiedelt werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, ein inneres Erschließungssystem festzusetzen. Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan „Sonnenberg II“ wird vollständig überplant und die ursprünglichen Festsetzungen durch die neuen der 1. Änderung und Erweiterung ersetzt. Des Weiteren wird ein größeres Plangebiet ausgewiesen; die Gesamtfläche des künftigen räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 6,1 ha (gegenüber bislang ca. 3,5 ha).

Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Sonnenberg II“ soll folgende Grundstücke in der Gemarkung Herschbach umfassen:

Teilbereich A (Industriegebiet):

  • in Flur 24 die Flurstücke 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82
  • in Flur 59 die Flurstücke 2/1 tlw. und 4 tlw.

Teilbereich B (Flächen für Ausgleichs-/Kompensationsmaßnahmen):

  • in Flur 19 das Flurstück 156/2

Der Geltungsbereich ist ergänzend in dem abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Nach den Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit (§ 3 Absatz 2 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Absatz 2 BauGB) in 2025 wurde der Bebauungsplanentwurf nochmals geändert. Vorliegend wurde das Erschließungskonzept geändert und die geplanten Straßenverkehrsflächen reduziert; da einzelne, größere Industrieflächen nachgefragt sind, ist hierdurch ist eine wirtschaftliche Erschließung möglich. Weiterhin sollen höhere, bis zu 25m hohe Gebäude zugelassen werden; die bisher vorgesehenen Höhenbegrenzungen waren für das geplante Industriegebiet nicht ausreichend, um dem bestehenden Bedarf gerecht zu werden.

Durch diese Änderungen werden die Grundzüge der Planung jedoch nicht berührt. Der Bebauungsplanentwurf – bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht, einem Fachbeitrag Naturschutz und einem Fachbeitrag Artenschutz sowie – sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden daher gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB erneut und mit verkürzter Frist in der Zeit vom 15. Mai 2026 bis einschließlich 08. Juni 2025 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ im Internet veröffentlicht.

Im Hinblick auf die geringfügigen Änderungen wird grundsätzlich eine auf 14 Tage verkürzte Frist für angemessen erachtet; aufgrund der anstehenden Feiertage wurde diese jedoch bis einschließlich 08. Juni 2026 verlängert.

Zusätzlich zur erneuten Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Geschäftszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Zimmer 110, Am Saynbach 5-7, als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit öffentlich ausgelegt.

Aufgrund der Erkenntnisse aus dem früheren und bisherigen Bebauungsplanverfahren bestehen keine wichtigen Gründe, die Frist der erneuten Veröffentlichung im Internet sowie der erneuten öffentlichen Auslegung zu verlängern.

Im Rahmen der bisherigen Beteiligungsverfahren sind von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange umweltbezogene Stellungnahmen mit wesentlichen Inhalten zu den Themen Wasser, Entwässerung, Abwasserbeseitigung, verkehrliche Erschließung, Lärm, Boden und Baugrund eingegangen.

Es liegen umweltbezogene Informationen zu Artenschutz, Schallschutz, sowie die Begründung des Bebauungsplanwurfs mit Hinweisen zu den Umweltbelangen Schutzgut Mensch, Pflanzen, Tiere, Landschaft, Boden, Wasser, Luft, Klima vor, sowie zu Abfällen, Abwasser und Emissionen vor.

Soweit der Entwurf des Bebauungsplans auf DIN-Vorschriften Bezug nimmt – vorliegend DIN 18935, DIN 18916, DIN 45691:2016-12; DIN 45691: 2006-12; DIN 18915; DIN 1054, DIN 18300; DIN18915; DIN 18920 – werden diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsicht bereitgehalten.

Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass diese elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt werden sollen. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan – durch den Ortsgemeinderat Herschbach – unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die veröffentlichten Unterlagen sind zusätzlich im Internet eingestellt unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ und werden über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.

 

Herschbach, den 06.05.2026                                          
Axel Spiekermann, Ortsbürgermeister


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