
Der Ortsgemeinderat Quirnbach hat in seiner Sitzung am 28.05.2026 beschlossen, einen Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergie“ aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans soll die gemeindeeigenen Flurstücke 10 und 11 in Flur 13 der Gemarkung Quirnbach umfassen; der Bereich ist dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan zu entnehmen.
Quirnbach, den 26.06.2026
Thorsten Götsch
Ortsbürgermeister



