
Der Ortsgemeinderat Vielbach hat in seiner Sitzung am 29.05.2026 beschlossen, einen Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergie“ aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans soll ausschließlich gemeindeeigene Grundstücke in zwei Teilbereichen in Flur 41 und Flur 42 der Gemarkung Vielbach umfassen; die Bereiche sind dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan zu entnehmen.
Vielbach, den 26.06.2026
Ulrich Schneider
Ortsbürgermeister



