Rathaus der Verbandsgemeinde Selters
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VIELBACH

Aufstellung eines Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage Mühlensteg“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat Vielbach hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2026 beschlossen, für den Bereich der ehemaligen Kläranlage der Verbandsgemeindewerke Selters einen Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Mühlensteg“ aufzustellen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage durch die Verbandsgemeindewerke in diesem Bereich geschaffen werden.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 27 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz ortsüblich bekannt gemacht.

Der geplante Geltungsbereich soll das Flurstück 3/1 und eine Teilfläche des Flurstücks 4 in Flur 2, die Flurstücke 87/2, 88, 89, 91, 92, 93, 94, 95 und eine Teilfläche des Flurstücks 90 in Flur 7 sowie die Flurstücke 50/2 und 51 in Flur 9, alle in der Gemarkung Vielbach gelegen, umfassen und kann dem abgedruckten Übersichtsplan entnommen werden. Die Größe des geplanten Geltungsbereichs beträgt ca. 32.855 m², davon ca. 26.675 m² Netto-Baufläche für die Photovoltaikanlage.

Karte Vielbach


Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne dieser Vorschrift.

Hierzu wurde ein Bebauungsplanentwurf – bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung sowie erste Teile des Umweltberichts und des Fachbeitrages Naturschutz – erarbeiten lassen.

Dieser Bebauungsplanentwurf mit den bislang verfügbaren Unterlagen des Fachbeitrages Naturschutz werden in der Zeit vom 23. April 2026 bis einschließlich 01. Juni 2026 im Internet veröffentlicht.

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet kann der Entwurf des Bebauungsplans in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 113, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr von jedermann eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Bis einschließlich 01. Juni 2026 können Stellungnahmen zur Planung elektronisch an bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt, oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, vorgebracht werden.

Die Beteiligungsfrist wurde wegen der Feiertage im Mai um ca. eine Woche verlängert.

Der Inhalt dieser Bekanntmachungen sowie der Übersichtsplan des geplanten Geltungsbereichs werden zusätzlich im Internet unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ eingestellt. Unter dem Text der Bekanntmachung im Internet können Sie auch den Bebauungsplanentwurf einsehen und im PDF-Format herunterladen.

Vielbach, 15. April 2026

Ulrich Schneider
Ortsbürgermeister


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