Trauen Sie sich? Warum dann nicht bei uns, in der Verbandsgemeinde Selters
Einer Eheschließung geht grundsätzlich immer die Anmeldung der Eheschließung voraus. Sie ist 6 Monate gültig. Diese Anmeldung kann, wenn Sie oder Ihr/e Verlobte/r mit Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Selters gemeldet sind, beim hiesigen Standesamt erfolgen. Aber auch, wenn keiner von Ihnen einen Wohnsitz bei uns hat, können Sie hier den Bund fürs Leben schließen. Die Anmeldung erfolgt dann beim zuständigen Standesamt des Wohnsitzes. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Können nicht beide Verlobte an der Anmeldung teilnehmen, benötigen wir eine entsprechende Bevollmächtigung.
Welche Unterlagen werden benötigt und was kostet das?
Aufgrund der verschiedenen Fallkonstellationen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch im Rathaus oder telefonisch, über die notwendigen, vorzulegenden Unterlagen, sowie über die damit verbundenen Kosten. Erste Informationen finden Sie hier.
Wo kann man sich in unserer Gemeinde trauen lassen?
Die Eheschließungen finden in unserem Trauzimmer im Rathaus, Am Saynbach 5-7, statt.
Das Trauzimmer ist barrierefrei zu erreichen und bietet Platz für ca. 40 Gäste.
Zu welchen Terminen sind Trauungen möglich?
Grundsätzlich können Sie sich während der Öffnungszeiten im Rathaus trauen lassen. Auch Trauungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten (freitagnachmittags oder samstagvormittags sind möglich). Auch hier ist selbstverständlich eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.