Rathaus der Verbandsgemeinde Selters
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Steg zum Postweiher in Freilingen

Unterrichtung über die Sitzung des Gemeinderates Quirnbach am 28.05.2026

1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 und das fortgeschriebene Investitionsprogramm 2027 - 2029

Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2026 mit Bestandteilen und Anlagen in der vorliegenden Form zu.

Das Investitionsprogramm 2027 - 2029 wird in der vorliegenden Form angenommen.

2. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 sowie über die Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, des Ortsbürgermeisters sowie den an den Verwaltungsgeschäften beteiligten Beigeordneten

Der Gemeinderat nimmt vom Bericht über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

a. Der Jahresabschluss 2024 wird festgestellt (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GemO);

b. Dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister sowie den an den Verwaltungsgeschäften beteiligten Beigeordneten wird Entlastung erteilt (§ 114 Abs. 1 Satz 2 GemO).

3. Beratung und Beschlussfassung über die Anlegung eines Grabfeldes mit Urnenerdrohren

Der Gemeinderat bestätigt die Anlage des nördlich an die Friedhofshalle angrenzenden, neuen Urnengrabfeldes und schließt sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Energie aus der Sitzung vom 22.09.2025 an.

4. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans "Sondergebiet Windenergie“

a) Die Ortsgemeinde Quirnbach beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Windenergie" gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB). Das Planungsziel besteht in der Entwicklung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Gebiete für Windenergieanlagen".

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

b) Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Planungshoheit über den Flächennutzungsplan obliegt der Verbandsgemeinde Selters. Die Ortsgemeinde Quirnbach bittet die Verbandsgemeinde Selters um die begleitende Änderung des Flächennutzungsplans, um eine Entwicklung von Windkraftanlagen im Projektbereich ermöglichen zu können.

5. Verschiedenes

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Thorsten Götsch, beantwortete die Einwohnerfrage aus der Sitzung vom 25.03.2026, zu den „Bäumen in der Ortslage“.

6. Einwohnerfragestunde

Es wurden Fragen und Anregungen zu den Bebauungsplänen „Windenergie“ in den Nachbargemeinden Leuterod, Helferskirchen und Vielbach gestellt.

 

Verbandsgemeindeverwaltung 56242 Selters


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