1. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans "Sondergebiet Windenergie"
Die Ortsgemeinde Vielbach beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Windenergie" gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB). Das Planungsziel besteht in der Entwicklung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Gebiete für Windenergieanlagen".
Der Geltungsbereich soll zunächst aus 2 Teilbereichen bestehen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.
Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Planungshoheit über den Flächennutzungsplan obliegt der Verbandsgemeinde Selters. Die Ortsgemeinde Vielbach bittet die Verbandsgemeinde Selters um die begleitende Änderung des Flächennutzungsplans, um eine Entwicklung von Windkraftanlagen im Projektbereich ermöglichen zu können.
2. Verschiedenes
Keine Aussprache
Verbandsgemeindeverwaltung 56242 Selters


