Windenergie in den Verbandsgemeinden Wirges und Selters
In Vorbereitung auf die geplante Bürgerinformationsveranstaltung (voraussichtl. im Januar 2026) zum Thema „Windenergieanlagen im Gemarkungsgebiet zwischen Leuterod, Helferskirchen, Quirnbach und Vielbach“ haben Sie nachstehend die Möglichkeit, uns Ihre Fragen zum Thema vorab zu übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass sich die Informationsveranstaltung zunächst nur an Bürgerinnen und Bürger aus der Verbandsgemeinde Selters richtet und wir deshalb auch nur Fragen von ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern der VG Selters entgegennehmen.
Bürgerinnen und Bürger der VG Wirges haben auf deren Internetseite die Möglichkeit ihre Fragen einzusenden.
Wir bitten Sie um einen sachlichen und höflichen Umgangston.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich nachstehend über die häufigsten im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen in Verbindung gebrachten Fragen und Antworten auseinanderzusetzen.
FAQs Windenergie
Wo sollen die Windenergieanlagen errichtet werden?
Die Anlagen sollen auf geeigneten Flächen in den Verbandsgemeinden Wirges und Selters, die im weiteren Projektverlauf durch Kartierungen, Gutachten und Umweltprüfungen konkretisiert werden, errichtet werden. Konkret handelt es sich um Flächen in den Ortsgemeinden Helferskirchen, Leuterod, Vielbach und Quirnbach. Es handelt sich bisher nur um erste Pläne. Die diversen Genehmigungsverfahren nehmen in der Regel mehrere Jahre in Anspruch.
Welche Rolle spielt Windenergie in der Energiewende der Verbandsgemeinde Selters?
Der Endenergieverbrauch der VG Selters ist zu großen Teilen geprägt von fossilen Kraftstoffen, Erdgas und Strom. Heizöl und Erneuerbare Energieträger (zu Heizzwecken) sind in etwa zu gleichen Teilen vertreten. Erneuerbare Kraftstoffe haben einen vergleichsweise geringen Anteil an der Energiebilanz. So ist die Versorgung mit Gas als Energieträger, nur in wenigen Orten in der VG Selters verfügbar und der Einsatz von Heizöl und der Verwendung von Brennholz daher noch sehr verbreitet.
In der Verbandsgemeinde Selters erfolgt die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vorrangig durch Biomasse, Solarenergie (Photovoltaik) und Windkraft. Datengrundlage hierfür stellen Anlagen mit Stromeinspeisung ins öffentliche Netz dar. Insgesamt 13 Windkraftanlagen (Gesamtleistung von ca. 32.000 kW) speisen ca. 50.000 MWh in der Verbandsgemeinde Selters Strom ins öffentliche Netz ein.
Gemäß dem in 2023 erstellten Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde Selters, sollen bspw. auf VG-eigenen Liegenschaften und aller Stadt- und Ortsgemeinden - sämtliche Wärme- und Energieträger - längerfristig durch nicht fossile Energieträger getauscht bzw. keine fossilen Wärme- und Energieträger mehr eingebaut werden. Dabei sollen die fossilen Energieträger vollständig durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Dieses hochambitionierte Ziel wird nur durch die Verdrängung von fossilen Energieträgern und u. a. durch den verstärkten Ausbau von Windenergie-, PV-Dach- und PV-Freiflächenanlagen möglich sein. Zukünftig benötigt es u. a. wegen eines stetig wachsenden Strombedarfs und dem Rückgang fossiler Energieträger weiterer zusätzlicher und bundesweiter Anstrengungen.
Auf Bundesebene soll der Ausbau der Windenergie nun kurzfristig beschleunigt werden. Als Grundlage dient neben den deutlich erhöhten Ausbauzielen im Rahmen des EEG 2023 das im Februar 2023 in Kraft getretene Windenergie-an-Land-Gesetz, laut dem in Rheinland-Pfalz 2 % der Landesfläche für Windkraft ausgewiesen sein sollen, um die bundesweiten klimapolitischen Ziele tatsächlich erreichen zu können.
Quellen:
Welche Vorteile bietet die Windenergie den Bürgern?
Windenergieanlagen erzeugen erneuerbare Energie und reduziert damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Dies trägt zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei und unterstützt die Umweltziele zur Bekämpfung des Klimawandels.
Die zusätzlichen Einkünfte aus der Pacht der kommunalen Flächen und einer möglichen Beteiligung an der Anlage können einen erheblichen Beitrag zum Haushalt der Gemeinde leisten. Die Einnahmen können für verschiedene Zwecke verwendet werden, wie beispielsweise zur Verbesserung der Infrastruktur, Unterstützung lokaler Projekte, Investitionen in Bildung oder Gesundheitsdienste, zur Senkung von Steuern oder zur Schaffung von Rücklagen für die Zukunft.
Bei Gründung einer Bürgergenossenschaft bietet dies zusätzlich die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, aktiv an der Energiewende teilzuhaben und direkten Nutzen aus dem erneuerbaren Energieprojekt zu ziehen.
Sind erneuerbare Energien teuer?
Wind- und Solarenergie-Anlagen produzieren bereits heute günstigeren Strom als neue Kohle-, Gas- oder Atomkraftwerke.
Strom aus Wind- und Solaranlagen sind bei Vollkostenbetrachtung die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Beide Technologien produzieren für etwa 4 bis 12 Cent/kWh klimafreundlichen Strom.
Quellen:
Beeinträchtigen Windenergieanlagen den Tourismus vor Ort?
Kritiker befürchten, dass Windenergieanlagen durch den Eingriff in das Landschaftsbild zu abnehmenden Besucher- und Einwohnerzahlen führen oder sogar den Tourismus negativ beeinträchtigen würden.
Umfragen zeigen, dass Windenergieanlagen auch ein positives Image haben und zu einem sinnvollen Tourismus beitragen können. Sie stehen für Innovation, Zukunftsorientierung, Nachhaltigkeit und ökologischen Fortschritt.
Ob Windenergieanlagen positiv oder negativ gesehen werden, hängt vor allem von den zu Grunde liegenden Wertvorstellungen der jeweiligen Touristen ab. Befürworter von Windenergieanlagen nennen als Argumente den Umweltschutz, die Einstellung gegen Atomkraft und den Wunsch nach „sauberem“ Strom. Andere wiederum verweisen vor allem auf die Optik, die Kosten und den Naturschutz.
Quelle: NIT Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH
Sinken Immobilienpreise aufgrund von Windenergieanlagen?
Ein negativer Einfluss von Windenergieanlagen auf die Entwicklung von Immobilienpreisen ist nicht belegbar.
Betrachtet man den Zuzug von Arbeitskräften in den ländlichen Raum sowie die regionale Wertschöpfung durch den Ausbau der Windenergie, so kann vielmehr unterstellt werden, dass diese insbesondere in strukturschwachen Regionen eher positiv auf die Entwicklung der Immobilienpreise wirkt.
Bei der Errichtung von Windenergieanlagen werden gesetzliche Immissionswerte und Mindestabstände berücksichtigt, wodurch eine Minderung der Wohn- und Wertqualität der Umgebung verhindert werden soll. Der Wert einer Immobilie hängt vielmehr von einer ganzen Reihe von Faktoren ab, grundlegend von Angebot und Nachfrage. Das bestätigt auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, in dem darauf verwiesen wird, dass die konkrete Stärke einer Emissionsquelle nur einer unter vielen Faktoren ist, welcher die Belastung eines Schutzobjekts bestimmt.
Quellen:
Haben wir genügend Wind in der Region, der den Betrieb einer Windenergieanlage rechtfertigt?
Die Windverhältnisse sind für den Betreiber und Projektierer neben der Infrastruktur, die zu planen ist, das wesentliche Kriterium zur Errichtung einer Windenergieanlage. Bei der Gebietsauswahl werden dann erste Berechnungen anhand der Standortplanung durchgeführt.
Die Unternehmen, die ihr Interesse an den Flächen Leuterod/Helferskirchen/Vielbach/Quirnbach bekundet haben, bestätigen eine ausreichende Windhöffigkeit im Gebiet für einen wirtschaftlichen Betrieb der Windenergieanlagen.
Welche Fläche wird für eine Windenergieanlage benötigt?
Insgesamt kann mit einer Fläche von etwa einem Hektar für den Bau einer modernen Windenergieanlage gerechnet werden. Nur ein Teil dieser Fläche wird für die Betriebsdauer offengehalten. Etwa die Hälfte der Fläche wird nach Inbetriebnahme wieder bepflanzt, der Rest an überbauter Fläche wird an anderer Stelle durch Naturschutzmaßnahmen, z. B. Aufforstungen wieder ausgeglichen.
Damit weist die Windenergieanlage im Vergleich zu anderen Energieträgern eine hohe Flächeneffizienz auf.
Quellen:
Wie lange dauert es, bis eine Windenergieanlage die Energie produziert hat, die für ihre Produktion benötigt wurde?
Schon nach drei bis fünf Monaten hat eine Windenergieanlage die Energie produziert, die für Herstellung, Betrieb und Entsorgung benötigt wurde.
Dies ist im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien sehr kurz. Fossile Energieerzeugungsanlagen amortisieren sich dagegen energetisch nie, denn es muss im Betrieb immer mehr Energie in Form von Brennstoffen eingesetzt werden, als man an Nutzenergie erhält.
Sind Windenergieanlagen sicher?
Windkraft-Anlagen werden in Deutschland auf Basis der Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) typengeprüft und genehmigt. Diese Typenprüfung bildet die Basis für Baugenehmigungen. Während der Aufstellung findet eine Bauüberwachung statt. Mit Inbetriebnahme werden alle Komponenten, die den Betrieb und die Sicherheit beeinflussen können, abgenommen. Alle zwei bis vier Jahre findet in der Betriebsphase die wiederkehrende Prüfung statt. Dabei wird der Anlagenzustand durch anerkannte Sachverständige im Hinblick auf Sicherheit und ordnungsgemäße Wartung untersucht. Turnusmäßig werden zudem Steuerelemente, Rotorblätter, Triebstrang und alle weiteren sicherheitsrelevanten Verschleißteile geprüft.
Quelle: Bundesverband Windenergie e.V. („Sicherheit von Windenergieanlagen“)
Welche Gründe gibt es für einen Stillstand der Anlage?
Die Windkraft gehört zu den volatilen oder auch fluktuierenden Energieerzeugungsarten. Windkraftanlagen produzieren Strom nicht gleichmäßig, sondern schwankend.
Neben fehlendem Wind gibt es noch andere Gründe für einen vorübergehenden Stillstand der Rotorblätter: Zum einen können Windparks im Zuge der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu Abschaltungen verpflichtet werden. Werden beispielsweise Schattenzeiten zu bestimmten Zeiten überschritten, wird die Anlage auch trotz Wind abgeschaltet.
Eisansatz bei bestimmten Wetterbedingungen und regelmäßige Wartungen führen ebenfalls zu Stillständen.
Ein weiterer Grund dafür ist, dass Windkraftanlagen in manchen Fällen zu viel Strom erzeugen, was die bestehenden Netze überlasten kann. Dies geschieht vor allem vor einem Netzengpass, das heißt dort, wo sehr viele Windkraftanlagen und wenige Verbraucher stehen. Wenn Windkraftanlagen vom Netzbetreiber zur Netzstabilisierung abgeschaltet werden, dann in der Regel nur für sehr kurze Zeitspannen, um das Netz lokal zu entlasten.
Um diese nicht genutzten Stromkapazitäten abzuschöpfen, ist ein bundesweiter Netzausbau notwendig sowie die Integration von Zwischenspeichermöglichkeiten wie z. B. Batteriespeichern.
Häufig nehmen die Stillstände eine untergeordnete Rolle im Verhältnis zum Gesamtertrag ein. Die Stillstandzeiten werden bereits in den Windgutachten berücksichtigt und sind somit Grundlage für die Investitionsentscheidung.
Quellen:
Kann sich Eis an den Flügeln der Windenergieanlagen bilden?
Oftmals werden Windenergieanlagen bei tatsächlicher oder drohender Vereisung abgeschaltet, sodass ein Eiswurf infolge der Fliehkräfte des Rotors verhindert wird. Dies liegt auch im Eigeninteresse des Betreibers, da durch Eisansatz am Rotorblatt verursachte Unwuchten zu einer stärkeren Belastung der Komponenten und folglich zu frühzeitigem Verschleiß führen können.
In Rheinland-Pfalz gibt es Vorgaben, wonach der Betrieb von Windenergieanlagen mit Eisansatz im Regelfall nicht zulässig ist. Der Nachweis, dass die Anlagen über ein System zum Schutz vor Eiswurf verfügt und dieses dem Stand der Technik entspricht, ist als Teil des Genehmigungsantrages durch Sachverständigengutachten zu führen.
Ist der Rückbau der Windenergieanlagen gesichert?
Das Baugesetzbuch setzt eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau der Windenergieanlage und zur Beseitigung der Bodenversieglung voraus, wenn die Nutzung dauerhaft aufgegeben wird.
Quelle: Baugesetzbuch
Können Windkraftanlagen recycelt werden und wie werden sie entsorgt?
Insbesondere Beton und Stahl im Fundament, dem Turm und Maschinenhaus können gut wiederverwertet werden. Das umfasst fast 90 % der Gesamtmasse der Anlage. Dazu wird der Betonabbruch durch Brecher zu Betonsplitt oder Betonschutt zerkleinert und kann regional für den Wege- oder Fundamentbau weiterverwendet werden. Alternativ wird Betonschutt als Rohstoff für Recyclingbetone eingesetzt. Eingeschmolzene Metalle lassen sich problemlos zu neuen Bestandteilen formen. Das Recycling von Stahlbestandteilen stellt so einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Stahlproduktion in Deutschland dar, da diese nicht vollständig durch Primärrohstoffe zu decken ist.
Auch Kupfer aus Leitungen, Generator, Transformator und Umrichter wird zurückgewonnen.
Die Verwertung von Verbundmaterialien der Rotorblätter stellt weiterhin eine Herausforderung dar. Aktuell werden sie in der Zementindustrie oder thermisch verwertet.
An der Verbesserung der Recyclingfähigkeit der Windenergieanlagen wird in Deutschland weiterhin geforscht.
Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V. („Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen“)
Erzeugen Windenergieanlagen eine Geräuschbelastung und Infraschall?
Inzwischen sind die Auswirkungen hörbaren und nicht hörbaren Schalls gut untersucht. So ist es wissenschaftlich belegt, dass Infraschall und Bodenschwingungen von Windenergieanlagen für Anwohnende deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegen und keine gesundheitlichen Auswirkungen nachweisbar sind.
Im Genehmigungsprozess stellen Geräuschgutachten sicher, dass die Schallpegel für die Anwohnenden niedrig bleiben und die zulässigen Werte nicht überschreiten.
Dennoch kann es Geräusche geben, die von Einzelnen als störend erlebt werden. In solchen Fällen lassen sich gegebenenfalls Maßnahmen zur Lärmminderung prüfen und umsetzen.
Quellen:
Was ist der sogenannte Schattenwurf?
Abhängig von Wetterbedingungen, Windrichtung, Sonnenstand und Betrieb kann eine Windenergieanlage mit ihren rotierenden Flügeln einen bewegten Schatten werfen. Dies kann von betroffenen Anwohnern als störend wahrgenommen werden.
Daher ist rechtlich geregelt, dass die astronomisch maximal möglichen Beschattungsdauer je Immissionsort maximal 30 Minuten am Tag und maximal 30 Stunden im Jahr betragen darf. Die tatsächliche Beschattungsdauer darf darüber hinaus acht Stunden im Jahr nicht überschreiten.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz werden daher Schattenwurfprognosen gefordert, welche die zu erwartende Beschattungsdauer je Immissionsort zur Einhaltung der Richtwerte darstellen.
Die Einhaltung dieser Richtwerte kann über die Integrierung einer Abschaltautomatik in der Windenergieanlage gewährleistet werden.
Blinken die Windräder in der Nacht rot?
Seit 2025 müssen Windenergieanlagen so ausgestattet sein, dass ihre Lichter nur noch blinken, wenn sich ein Flugzeug nähert. So kann nächtliches Blinken der Anlagen um bis zu 95 % reduziert werden.
In Einzelfällen kann die Bundesnetzagentur auf Antrag von dieser Verpflichtung befreien, wenn diese wirtschaftlich unzumutbar ist.
Quellen:
Welchen Einfluss haben Windenergieanlagen auf den Naturschutz?
Wie bei allen baulichen Anlagen stellt auch die Errichtung von Windenergieanlagen einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Es ist daher wichtig, von vornherein Windenergiestandorte auszuweisen, bei denen potenzielle Beeinträchtigungen möglichst gering ausfallen. So sind beispielsweise bereits vorbelastete Flächen an Infrastrukturtrassen wie Straßen oder Freileitungen besonders geeignet.
Das Bundesnaturschutzgesetz sieht vor, dass Eingriffe in die Natur zu minimieren sind, sodass die geringstmögliche Belastung daraus entsteht.
Im Vorfeld des Baus von Windenergieanlagen sind gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des Gesetzes des Landes Rheinland-Pfalz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Zudem werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, wie bspw. die Pflanzung von Streuobstwiesen, Baumalleen und die Aufforstung von Wäldern.
Quellen:
Welchen Einfluss haben Windenergieanlagen auf den Artenschutz?
Im Genehmigungsverfahrens von Windenergieanlagen erfolgt immer eine artenschutzrechtliche Prüfung zum Nachweis der Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorschriften gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Dieses verbietet, Tiere der besonders geschützten Arten zu töten, zu verletzen oder zu stören sowie ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass erhebliche Beeinträchtigung z. B. für brütende oder ziehende Vögel besteht, werden die Windenergieanlagen nicht genehmigt oder sie müssen beispielsweise zeitweise abgeschaltet werden.
Gelangen durch den Abrieb von Windenergieanlagen gesundheitsschädliche Materialien in die Umwelt?
Grundsätzlich unterliegen alle Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge mit sich bewegenden Bauteilen einem erhöhten Verschleiß durch Materialabrieb (Erosion). Windenergieanlagen sind hiervon nicht ausgenommen.
Von der Erosion betroffen ist die äußerste Schicht des Rotorblattes. Diese besteht aus Decklack auf Basis von Kunstharzen (z.B. Polyurethan oder Epoxidharz). Diese sind gesundheitlich unbedenklich.
Da vor allem die Vorderkante des Blattes stark beansprucht wird, wird zum weiteren Erosionsschutz zusätzlich zum Decklack eine Schutzfolie oder ein Schutzanstrich aufgebracht. Diese werden z.B. auch auf den Tragflächen von Flugzeugen eingesetzt. Die Folien bestehen ebenfalls aus Polyurethan.
Bei geringer Erosion ist nur die Oberflächenbeschichtung betroffen. Bei stärkerer Erosion werden auch weitere Materialschichten der Vorderkante angegriffen, die eine Veränderung der Aerodynamik des Rotorblattes verursacht. In diesen Fällen wird das Rotorblatt repariert.
Laut dem Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) existieren keine systemischen Untersuchungen zu den genauen Erosionsmengen. Schätzungen ergeben einen jährlichen Materialverlust von allen ca. 29.000 Windenergieanlagen in Deutschland von ca. 78,4 Tonnen. Im Vergleich dazu gelangen laut Umweltbundesamt beispielsweise durch Reifenabrieb ca. 143.000 Tonnen Kunststoff pro Jahr in die Umwelt, durch Schuhe 2.400 Tonnen und Zigarettenfilter/-kippen 890 Tonnen.
Quellen:
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