Symbolbild Natur

Klimaschutz: Verbandsgemeinde Selters fördert private Maßnahmen der Bürgerinnen und Bürger

Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 18. Juli 2023 ein Klimaschutzkonzept für die Verbandsgemeinde Selters beschlossen. Hiernach sollen kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zum Klimaschutz sowie zur Klimafolgenanpassung umgesetzt werden. Als kurzfristige Maßnahme mit hoher Priorisierung wurden nun vier kommunale Förderprogramme beschlossen, die über das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz finanziert werden. KIPKI stellt allen rheinland-pfälzischen Kommunalen Gebietskörperschaften unbürokratisch Fördermittel für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimawandelfolgenanpassung zur Verfügung. Insgesamt umfasst das Programm 250 Millionen Euro; davon erhält die VG Selters 476.670,44 €.

 

Davon möchte die VG Selters ihren Bürgern einen Fördertopf von insgesamt 50.000 € für Förderprogramme in nachfolgenden Themenfeldern weitergeben:

  1. Steckerfertigen (Balkon-) PV-Anlagen bei Privathaushalten (25%, max. 200 € bzw. max. 400 € bei Verwendung mit Batteriespeichern)
  2. Hocheffizienz-Heizungspumpen in ausschließlich selbstgenutzten Wohnobjekten (25%, max. 100 € bzw. max. 150 € für einen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage)
  3. Entsiegelung privater Hofeinfahrten sowie Entfernung von Schottergärten (50%, max. 500 €)
  4. Pflanzung von Bäumen (heimische Baumarten) – innerorts in Wohn-, Dorf- und Mischgebieten (50%, max. 200 € pro Grundstück)

Durch die Schaffung der kommunalen Förderprogramme und der Bereitstellung von Fördergeldern möchte die Verbandsgemeinde ebenfalls einen effizienten und bezahlbaren Klimaschutz für Bürger unterstützen: „Die Verbandsgemeinde Selters möchte ihren Teil dazu beitragen – insbesondere im privaten Sektor - die Einsparung von CO₂-Emissionen zu fördern und zu senken. Dabei soll das Förderprogramm der VG Selters die Bürger unterstützen und finanziell entlasten. Dies kommt schlussendlich auch der Allgemeinheit innerhalb der Kommune zugute und fördert gleichzeitig die lokale Wertschöpfung. Zudem ist eine rückwirkende Antragsstellung zum 01.01.2024 möglich“, so Bürgermeister Götsch.

 

Der schriftliche Antrag auf Gewährung eines Zuschusses ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters zu stellen. Die Anlagen können alternativ per E-Mail an bau@selters-ww.de gesendet werden. Die Förderrichtlinien zur Förderung der einzelnen Fördermaßnahmen sind auch unter https://www.selters-ww.de/klimaschutz/ im Internet abrufbar.

 

Bei Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen Herr Siry (Klimaschutzmanager VG Selters | 02626-764-51; thomas.siry@selters-ww.de) gerne zur Verfügung. 

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