1. Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Verbandsgemeinde Selters
Beteiligung der Öffentlichkeit – Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12. April 2024
Die Verbandsgemeinde Selters hat 2015 ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufgestellt und darin „Zentrale Versorgungsbereiche“ in der Stadt Selters sowie in der Ortsgemeinde Herschbach festgelegt. Da Herschbach keine zentralörtliche Funktion wahrnimmt und seinerzeit weniger als 3.000 Einwohner hatte, war dort jedoch bislang kein großflächiger Einzelhandel – mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m² – zulässig. Zwischenzeitlich hat die Ortsgemeinde Herschbach die 3.000 Einwohner-Grenze überschritten und möchte die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines großflächigen Einzelhandelsmarktes (Lebensmittel-Vollsortimenter) mit bis zu 1.600 m² Verkaufsfläche schaffen. Daher ist eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans und in diesem Zusammenhang eine 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Verbandsgemeinde Selters erforderlich.
Um den Anforderungen aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) gerecht zu werden, hat der Verbandsgemeinderat Selters beschlossen, eine 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes vorzunehmen. Mit der Bearbeitung wurde das Ingenieurbüro Planung1 aus Wittlich beauftragt. Der Entwurf der 1. Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wird in der Zeit vom 07. März 2024 bis einschließlich 12. April 2024 im Internet unter www.selters-ww.de/bauleitplanung/ veröffentlicht. Zusätzlich hierzu erfolgt zeitgleich eine öffentliche Auslegung vom 07. März 2024 bis einschließlich 12. April 2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 113, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie der öffentlichen Auslegung kann der Entwurf der 1. Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes von jedermann heruntergeladen sowie eingesehen und es können Stellungnahmen hierzu abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg – insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift – abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes unberücksichtigt bleiben können.
Für Fragen zu dem Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts wenden Sie sich an die Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Herrn Michael Müller, Telefon 02626/764-28, Email michael.mueller@selters-ww.de.
Verbandsgemeindeverwaltung Selters
Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen