Bauleitplanung der Ortsgemeinde Herschbach
Aufstellung eines Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittel Vollsortimenter – Kleine Flürchen“
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ortsgemeinderat Herschbach hat beschlossen, für den Bereich „Kleine Flürchen“ (südlich der Wiedstraße – gegenüber der Einmündung der Straße Sonnenberg) einen Bebauungsplan aufzustellen, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung und Bebauung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes, hier eines Lebensmittel-VollversorgerMarktes) zu schaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittel Vollsortimenter – Kleine Flürchen“ soll eine ca. 22.900 m² große Teilfläche des Flurstücks 4 in Flur 22 in der Gemarkung Herschbach umfassen, davon eine ca. 15.500 m² umfassende Teilfläche für den Lebensmittel-Vollversorgermarkt samt Parkplätzen, etc.. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der nachstehend abgedruckten Übersichtskarte dargestellt.
Parallel zu dem Bebauungsplanverfahren erfolgt derzeit eine 1. Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sowie eine 5. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Selters.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Hierzu hat die Ortsgemeinde Herschbach einen Bebauungsplanentwurf – bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen und der Begründung – sowie bereits erste arten- und naturschutzfachliche Untersuchungen im Hinblick auf die erforderliche Umweltprüfung erstellen lassen, die in der Zeit vom 14. März 2024 bis einschließlich 19. April 2024, in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 116, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr von jedermann eingesehen werden können. Hierbei können Fragen zu der Planung gestellt werden und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ergänzend hierzu können bis einschließlich 19. April 2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters Stellungnahmen zu der Planung vorgebracht werden, über die der Ortsgemeinderat nachfolgend zu entscheiden hat.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Übersichtskarte des geplanten Geltungsbereichs werden zusätzlich im Internet unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ eingestellt. Unter dem Text der Bekanntmachung im Internet können Sie auch den Bebauungsplanentwurf einsehen und im PDF-Format herunterladen.
Herschbach, 11.03.2024
Axel Spiekermann (DS)
Ortsbürgermeister