Rathaus der Verbandsgemeinde Selters
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HERSCHBACH

3. Änderung des Bebauungsplans „Hofacker 2“ der Ortsgemeinde Herschbach im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 08.12.2025 beschlossen, im Rahmen einer 3. Änderung des Bebauungsplans „Hofacker II“ den als Mischgebiet festgesetzten Bereich zwischen der Siegstraße und der Straße Am Bahndamm (vormals EDEKA-Markt) etwas zu vergrößern, um dort die Errichtung eines neuen, größeren Marktgebäudes zur Ansiedlung eines Lebensmitteldiscountermarktes zu ermöglichen. Parallel hierzu soll ein kleiner Bereich der früheren Baumschule für eine Wohnbebauung freigegeben werden. Der geplante Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans „Hofacker II“ ist in der abgedruckten Karte dargestellt.

Karte Bauleitplanung Herschbach


Das frühere EDEKA-Marktgebäude entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen, die seitens des ansiedlungswilligen Discounters gestellt werden und soll daher abgerissen werden. An gleicher Stelle soll nachfolgend ein größeres, neues Markt-Gebäude errichtet werden; jedoch weiterhin mit maximal 800 m² Verkaufsfläche.

Da es sich hier um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und nur ein kleiner Bereich betroffen ist, soll die 3. Änderung des Bebauungsplans „Hofacker II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB erfolgen. Da die zusätzlichen Bauflächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen und ohne nennenswerten Bewuchs als Rasenflächen angelegt sind, sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu erwarten.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Hofacker II“ – bestehend aus der Planurkunde, der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung – wird in der Zeit vom 11. Juni 2026 bis einschließlich 20. Juli 2026 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bebauungsplaene im Internet veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich – an gleicher Stelle – im Internet eingestellt. Umweltbezogene Stellungnahmen zur Planung liegen bisher nicht vor.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege übermittelt werden. Es besteht die Möglichkeit, als leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit Stellungnahmen unmittelbar oder postalisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters einzureichen.

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet können die vorgenannten Unterlagen in der Zeit vom 11. Juni 2026 bis einschließlich 20. Juli 2026 in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, Zimmer 113, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr digital eingesehen werden.

Eine frühzeitige Beteiligung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB findet nicht statt; die Öffentlichkeit kann sich daher in der Zeit vom 11. Juni 2026 bis einschließlich 20. Juli 2027 auch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Erörterungsbedarf darlegen.

Soweit der Entwurf des Bebauungsplans in den Festsetzungen auf DIN-Vorschriften Bezug nimmt, werden diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters zur Einsicht bereitgehalten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter: https://www.selters-ww.de/datenschutz/.

 

Herschbach, den 02.06.2026                                                                         

Axel Spiekermann
Ortsbürgermeister


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