Der Ortsgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.03.2026 beschlossen, im Rahmen einer weiteren Änderung des Bebauungsplans „Sonnenberg“ den Bereich der Flurstücke 33/1, 33/2, 34/1, 34/2 und 35 in Flur 59 als Mischgebiet (MI) festzusetzen. Der geplante Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans „Sonnenberg“ ist zusätzlich in der nachstehend abgedruckten Karte dargestellt.

Der Bereich zwischen Wiedstraße, Holzbachstraße und Biertal I ist derzeit noch als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt, obwohl sich dort bereits zwei Wohnnutzungen befinden. Zudem sind ohnehin an der nahegelegenen Wohnbebauung zwischen Wiedstraße, Holzbachstraße und Gänsweiherweg die deutlich niedrigeren Immissionsrichtwerte von Mischgebieten (60 dB(A) tags bzw. 45 dB(A) nachts) und an der Wohnbebauung Im Boden und Fürstenweg sogar die von Wohngebieten (55 dB(A) tags bzw. 40 dB(A) nachts) einzuhalten. Und - aufgrund der Änderungen im Baugesetzbuch im Herbst 2025 können in begründeten Fällen auch Festsetzungen zum Schutz vor Geräuschimmissionen abweichend von den Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) getroffen werden.
Um einerseits das Ziel einer schnellen Schaffung dringend benötigten und bezahlbaren Wohnraums zu erreichen und andererseits den Belangen benachbarter Gewerbe- und Industriebetrieben Rechnung zu tragen, möchte die Ortsgemeinde hiervon Gebrauch machen und diesen Bereich künftig als Mischgebiet (MI) festsetzen, aber dort die höheren Immissionsrichtwerte eines Urbanen Gebietes (63 dB(A) tags bzw. 45 dB(A) nachts) für anwendbar zu erklären.
Da es sich hier um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und nur ein kleiner Bereich betroffen ist, soll die 6. Änderung des Bebauungsplans „Sonnenberg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB erfolgen. Da die betroffenen Grundstücke bereits weitestgehend bebaut bzw. bereits zu sehr großen Teilen versiegelt sind und für die Flurstücke 33/2 sowie 34/1 und 34/2 sogar die Grundflächenzahl noch reduziert werden soll, sind keine zusätzlichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu erwarten.
Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans „Sonnenberg“ – bestehend aus der Planurkunde, der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung – wird in der Zeit vom 05. Juni 2026 bis einschließlich 13. Juli 2026 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bebauungsplaene im Internet veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich – an gleicher Stelle – im Internet eingestellt. Umweltbezogene Stellungnahmen zur Planung liegen bisher nicht vor.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege übermittelt werden. Es besteht die Möglichkeit, als leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit Stellungnahmen unmittelbar oder postalisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters einzureichen.
Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet können die vorgenannten Unterlagen in der Zeit vom 05. Juni 2026 bis einschließlich 13. Juli 2026 in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, Zimmer 113, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr digital eingesehen werden.
Eine frühzeitige Beteiligung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB findet nicht statt; die Öffentlichkeit kann sich daher in der Zeit vom 05. Juni 2026 bis einschließlich 13. Juli 2027 auch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Erörterungsbedarf darlegen.
Soweit der Entwurf des Bebauungsplans in den Festsetzungen auf DIN-Vorschriften Bezug nimmt, werden diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters zur Einsicht bereitgehalten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter: https://www.selters-ww.de/datenschutz/.
Herschbach, den 01.06.2026
Axel Spiekermann
Ortsbürgermeister



