Symbolbild Natur

Der Ortsgemeinderat Herschbach hat beschlossen, ein Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bierberg“ einzuleiten. Hierbei sollen die überbaubaren Grundstücksflächen des Anwesens an der Ecke der Siegstraße zur Straße Am Walde erweitert werden, um dort eine weitere Bebauung zu ermöglichen. Der geplante Änderungsbereich kann der nachstehenden Übersichtskarte entnommen werden.

Da es sich vorliegend um eine „Maßnahme der Innenentwicklung“ handelt und auch die übrigen Voraussetzungen des § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) vorliegen, erfolgt die 3. Änderung des Bebauungsplans „Bierberg“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Im beschleunigten Verfahren wird vorliegend von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Wir weisen daher darauf hin, dass sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 21. März 2024 bis einschließlich 26. April 2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, in Zimmer 113, montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb der vorgenannten Frist zur Planung äußern kann.

Parallel hierzu wird der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Bierberg“ – bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung – in der Zeit vom 21. März 2024 bis einschließlich 26. April 2024 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ im Internet veröffentlicht; gleiches gilt für den Inhalt dieser Bekanntmachung. Es liegen keine Erkenntnisse zu wichtigen Gründen vor, die eine längere Auslegungsfrist begründen können.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen werden über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Zeit vom 21. März 2024 bis einschließlich 26. April 2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, in Zimmer 113, montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an die Email-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de  übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege übermittelt werden. Es besteht die Möglichkeit, als leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit Stellungnahmen unmittelbar oder postalisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters einzureichen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Herschbach, 18.03.2024

 

Axel Spiekermann               
Ortsbürgermeister


Dritte Änderung des Bebauungsplan "Bierberg"
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Begründung

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Planurkunde

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