Rathaus der Verbandsgemeinde Selters
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Steg zum Postweiher in Freilingen

SESSENHAUSEN

Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet – Unter dem Dorf“ 

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Jahr 2021 wurde der Entwurf des Bebauungsplans nochmals geändert. Gemäß § 4a Absatz 3 BauGB erfolgt daher eine erneute Veröffentlichung im Internet (und parallel öffentliche Auslegung).

Seit 2021 wurden die wasserrechtlichen Vorgaben an die Entwässerung und insbesondere die Rückhaltung anfallenden Oberflächenwassers deutlich strenger gehandhabt. Aufgrund des in dem ursprünglich größeren Plangebiet hohen Grundwasserstandes sowie der Topographie, hätten höhergelegene Regenrückhaltevorrichtungen mit erheblichem technischem und finanziellem Aufwand hergestellt werden müssen. Dieses hätte zudem dazu geführt, dass auch das übrige, geplante Gewerbegebiet ganz erheblich hätte aufgefüllt (erhöht) werden müssen. Daher war die Wirtschaftlichkeit der bisherigen Planung fraglich geworden.

Im Hinblick auf den weiterhin bestehenden Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen soll daher weiterhin eine zusätzliche Gewerbefläche entlang der Friedrich-Wilhelm-Straße sowie geringfügige westliche Erweiterungen von drei bestehenden Gewerbetrieben ermöglicht werden; die verkehrliche Erschließung ist dabei weiterhin ausschließlich über die Friedrich-Wilhelm-Straße vorgesehen; der Wirtschaftsweg im Bereich der Trafostation soll als solcher erhalten bleiben.

Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Übersichtsplan zu entnehmen.

Karte Sessenhausen

Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und den Textfestsetzungen sowie den Entwürfen der Begründung und des Umweltberichts und dem Fachbeitrag Naturschutz, ein schalltechnisches Gutachten und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 30.04.2026 bis einschließlich 08.06.2026 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ im Internet veröffentlicht. Die Beteiligungsfrist wurde wegen der Feiertage im Mai um ca. eine Woche verlängert.

Es liegen umweltbezogene Informationen zu Artenschutz, Schallschutz, sowie die Begründung des Bebauungsplanwurfs mit Hinweisen zu den Umweltbelangen Schutzgut Mensch, Pflanzen, Tiere, Landschaft und Klima vor, sowie zu Abfällen, Abwasser, Emissionen und erneuerbaren Energien.

Folgende, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor und werden veröffentlicht/ausgelegt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (Stellungnahmen vom 16.11.2016, 28.11.2016 und vom 14.02.2022), Landesamt für Geologie und Bergbau (Stellungnahmen vom 29.11.2016 und vom 08.02.2022), Fa. Barbara Rohstoffe (Stellungnahme vom 05.12.2016), Landwirtschaftskammer (Stellungnahmen vom 30.11.2016 und vom 26.01.2022), SGD Gewerbeaufsicht (Stellungnahmen vom 09.12.2016 und vom 27.01.2022) sowie SGD Wasserwirtschaft (Stellungnahmen vom 11.11.2016 und vom 14.01.2022)

Der Inhalt der Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen werden über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege übermittelt werden. Es besteht die Möglichkeit, als leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit Stellungnahmen unmittelbar oder postalisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters einzureichen. Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen in der Zeit vom 30.04.2026 bis einschließlich 08.06.2026 in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, Zimmer 113, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Soweit der Entwurf des Bebauungsplans in den Festsetzungen auf DIN-Vorschriften Bezug nimmt, werden diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters zur Einsicht bereitgehalten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter: https://www.selters-ww.de/datenschutz/.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet eingestellt.

 

Sessenhausen, 23.04.2026                                                                            

Christian Windolph
Ortsbürgermeister

 

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