Bauleitplanung der Stadt Selters 3. Änderung des Bebauungsplans Rheinstraße/Bahnhofstraße

Der Stadtrat Selters hat in der Sitzung am 18.09.2023 eine 3. Änderung des Bebauungsplans „Rheinstraße/Bahnhofstraße“ im Regelverfahren beschlossen.

 

Den von der 3. Änderung betroffenen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Rheinstraße/Bahnhofstraße“ können Sie dem als Anlage abgedruckten Planausschnitt entnehmen. 

 

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans „Rheinstraße / Bahnhofstraße“ sollten die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte bauliche Entwicklung geschaffen und demgegenüber städtebauliche Fehlentwicklungen vermieden werden.

 

Im Geltungsbereich der 3. Änderung kommt es zu folgenden Änderungen gegenüber der 2. Änderung:

 

  • Detaillierte Festsetzung des zukünftigen Fußgängerbrückenverlaufs
  • Erweiterung des Plangebiets zur Rücknahme der Bestandsfestsetzung der Fußgängerbrücke
  • Detailanpassungen zu Festsetzungen der Fassadenfarbe (keine Beschränkung, dass alle Seiten eines Gebäudes eine gleiche Farbe aufweisen müssen)
  • Detailanpassungen zu Festsetzungen der Dachaufbauten (Ausnahme für Zwerchhäuser und Zwerchgiebel für Höhen von Dachaufbauten, gegenüber dem First des Hauptdachs)
  • Detailanpassung zu Fotovoltaik auf Dächern (flächenbündige Anpassung nur auf geneigten Dächern)
  • Detailanpassungen zu Festsetzungen von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Stärkung der vorgesehenen Hochstaudenfluren entlang des Bachs, Beschränkung auf heimische Arten)

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans wird die Umsetzung des Städtebaulichen Konzepts „Quartier Saynbachaue“ eingeleitet. Dieses verfolgt insbesondere das Ziel einer zeitgemäßen städtebaulichen Entwicklung und strebt eine sinnvolle Weiternutzung innerörtlicher Flächen im Sinne einer Innenentwicklung an. Dazu gehören auch die Verbesserung des Wohnungsangebots und die Schaffung von Arbeitsplätzen in zentraler Lage. In diesem Sinne gilt es, die vorgesehene städtebauliche Erneuerung und die damit einhergehenden Maßnahmen planungsrechtlich vorzubereiten und zu sichern.

 

Der Beschluss der Stadt Selters über eine 3. Änderung des Bebaungsplans „Rheinstraße/Bahnhofstraße“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 27 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz ortsüblich bekannt gemacht.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Kartenausschnitt des geplanten Geltungsbereichs werden zusätzlich im Internet unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ eingestellt.

 

 

Selters, 18.10.2023                                                                                  

Rolf Jung
Stadtbürgermeister  


Karte Änderung des Bebauungsplans
Zum vergrößern das Bild anklicken. 


Bauleitplanung

PDF ÖFFNEN

Begründung / Umweltbericht

PDF ÖFFNEN

Textfestsetzung

PDF ÖFFNEN

Artenschutzrechtliche Vorprüfung

PDF ÖFFNEN

FFH-Verträglichkeitsvorprüfung

PDF ÖFFNEN

Wasserspiegellagen-berechnung

PDF ÖFFNEN



Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.